Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 29.06.2018, lfd.Nr. 0771)

Aus der Bürgerschaft wurden während der Bürgerbeteiligung keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

Im Einzelnen werden folgende Stellungnahmen bearbeitet, die den Mitgliedern des Gemeinderates in Ablichtung vorliegen:

 

Landratsamt Miltenberg vom 30.07.2018

 

C) Immissions- und Bodenschutz

 

Angaben zu den betrieblichen Abläufen und deren zeitliche Verteilung

Die widersprüchlichen Angaben zu den Betriebsabläufen, siehe Anhang 6 und Anhang 7, Schallimmissionsprognose, wurden nicht aufeinander abgestimmt. Die Begründung ist, wie in unserer Stellungnahme vom 15. Mai 2018 ausgeführt, anzupassen.

 

Erläuterung Verwaltung: Der Fragenkatalog Anhang 6 wurde angefertigt, da zur frühzeitigen Auslegung (2013) kein Schallgutachten vorlag. Seit Januar 2018 liegt ein Schallgutachten des Büro Wölfel vor, somit ist der Anhang 6 der Begründung entbehrlich.

 

Beschlussvorschlag:

Der Markt Schneeberg nimmt den Anhang 6 aus der Begründung.

 

 

Flächenübergreifende Geräuscheinwirkungen durch Verkehrsträger Straße und Schiene

Es wird darauf hingewiesen, dass sich innerhalb der Geltungsbereichsgrenzen des Bebauungsplanes ein bestehendes Wohnhaus mit für den ständigen Aufenthalt von Personen bestimmten Räumen mit entsprechendem Schutzanspruch befindet.

Flächenübergreifende Geräuscheinwirkungen durch Verkehrsträger Straße und Schiene sind -entgegen der in den Abwägungsunterlagen formulierte Anmerkung, dass Immissionen von Straße und Schiene nicht von Bedeutung seien – im Hinblick auf das bestehende Wohnhaus daher dennoch von Bedeutung.

 

Erläuterung Verwaltung:

Diese Immissionen auf das Wohnhaus sind natürlich von Bedeutung, aber das Wohnhaus besteht bereits seit mehreren Jahren und ist somit schon länger den Geräuscheinwirkungen Straße und Schiene ausgesetzt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Markt Schneeberg nimmt den Hinweis zur Kenntnis.

 

 

D) Wasserschutz

 

Mit den nun vorgelegten Unterlagen besteht aus wasserrechtlicher Sicht Einverständnis. In fachlicher Hinsicht ist die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg einzuholen und zu berücksichtigen.

 

Erläuterung Verwaltung:

Das Wasserwirtschaftsamt wurde am Verfahren beteiligt und es besteht aus wasserwirtschaftlicher Sicht Einverständnis.

 

Beschlussvorschlag:

Der Markt Schneeberg nimmt den Hinweis zur Kenntnis.

 

 

Bayernwerk Netz GmbH vom 19.07.2018

Unsere vorhandenen Versorgungsanlagen sind in den uns vorgelegten Planungsunterlagen bereits eingezeichnet. Wir möchten Sie jedoch darum bitten, in der Rubrik „Planzeichen als nachrichtliche Übernahme“ und in der Begründung unter 10.2 „Elektrische Energie“ die Eigentumsverhältnisse von E.ON in Bayernwerk Netz GmbH zu berichtigen.

Nach Einarbeitung unserer genannten Hinweise bestehen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Markt Schneeberg beschließt, die Eigentumsverhältnisse zu berichtigen in Bayernwerk Netz GmbH.

 

 

keine Bedenken äußerten:   Abwasserzweckverband Main-Mud, Miltenberg

                                                Amt f. Digitalisierung, Breitband u. Vermessung Aschaffenburg

                                                Amt f. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt

                                                Amt f. Ländliche Entwicklung Unterfranken

                                                Deutsche Bahn AG

                                                Deutsche Telekom Technik GmbH

                                                Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg

                                                Immobilien Freistaat Bayern

                                                PLEdoc GmbH

                                                Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern

                                                Regierung Unterfranken, Landesplanungsbehörde

                                                Regionaler Planungsverband Aschaffenburg

                                                Staatliches Bauamt Aschaffenburg

                                                Stadt Walldürn

                                                Vodafone Kabel Deutschland GmbH

                                                Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

                                                                                                                                               

keine Stellungnahme von:   Bund Naturschutz in Bayern e.V.

                                                Bayerischer Bauernverband

                                                Handwerkskammer für Unterfranken

                                                Regierung von Unterfranken, Gewerbeaufsichtsamt

                                                Landesamt für Denkmalpflege

                                                Stadt Amorbach


Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt allen vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen zu.