Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 29.06.2018, lfd.Nr. 0771)
Aus der Bürgerschaft wurden während der Bürgerbeteiligung keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Im Einzelnen werden folgende Stellungnahmen bearbeitet, die den Mitgliedern des Gemeinderates in Ablichtung vorliegen:
Landratsamt
Miltenberg vom 30.07.2018
C) Immissions- und
Bodenschutz
Angaben zu den
betrieblichen Abläufen und deren zeitliche Verteilung
Die widersprüchlichen Angaben zu den Betriebsabläufen, siehe Anhang 6 und Anhang 7, Schallimmissionsprognose, wurden nicht aufeinander abgestimmt. Die Begründung ist, wie in unserer Stellungnahme vom 15. Mai 2018 ausgeführt, anzupassen.
Erläuterung Verwaltung: Der Fragenkatalog Anhang 6 wurde angefertigt, da zur frühzeitigen Auslegung (2013) kein Schallgutachten vorlag. Seit Januar 2018 liegt ein Schallgutachten des Büro Wölfel vor, somit ist der Anhang 6 der Begründung entbehrlich.
Beschlussvorschlag:
Der Markt Schneeberg
nimmt den Anhang 6 aus der Begründung.
Flächenübergreifende
Geräuscheinwirkungen durch Verkehrsträger Straße und Schiene
Es wird darauf hingewiesen, dass sich innerhalb der Geltungsbereichsgrenzen des Bebauungsplanes ein bestehendes Wohnhaus mit für den ständigen Aufenthalt von Personen bestimmten Räumen mit entsprechendem Schutzanspruch befindet.
Flächenübergreifende Geräuscheinwirkungen durch Verkehrsträger Straße und Schiene sind -entgegen der in den Abwägungsunterlagen formulierte Anmerkung, dass Immissionen von Straße und Schiene nicht von Bedeutung seien – im Hinblick auf das bestehende Wohnhaus daher dennoch von Bedeutung.
Erläuterung Verwaltung:
Diese Immissionen auf das Wohnhaus sind natürlich von Bedeutung, aber das Wohnhaus besteht bereits seit mehreren Jahren und ist somit schon länger den Geräuscheinwirkungen Straße und Schiene ausgesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Markt Schneeberg
nimmt den Hinweis zur Kenntnis.
D) Wasserschutz
Mit den nun vorgelegten Unterlagen besteht aus wasserrechtlicher Sicht Einverständnis. In fachlicher Hinsicht ist die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg einzuholen und zu berücksichtigen.
Erläuterung Verwaltung:
Das Wasserwirtschaftsamt wurde am Verfahren beteiligt und es besteht aus wasserwirtschaftlicher Sicht Einverständnis.
Beschlussvorschlag:
Der Markt Schneeberg
nimmt den Hinweis zur Kenntnis.
Bayernwerk Netz GmbH
vom 19.07.2018
Unsere vorhandenen Versorgungsanlagen sind in den uns vorgelegten Planungsunterlagen bereits eingezeichnet. Wir möchten Sie jedoch darum bitten, in der Rubrik „Planzeichen als nachrichtliche Übernahme“ und in der Begründung unter 10.2 „Elektrische Energie“ die Eigentumsverhältnisse von E.ON in Bayernwerk Netz GmbH zu berichtigen.
Nach Einarbeitung unserer genannten Hinweise bestehen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Markt Schneeberg
beschließt, die Eigentumsverhältnisse zu berichtigen in Bayernwerk Netz GmbH.
keine Bedenken äußerten: Abwasserzweckverband Main-Mud, Miltenberg
Amt f. Digitalisierung, Breitband u. Vermessung Aschaffenburg
Amt f. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt
Amt f. Ländliche Entwicklung Unterfranken
Deutsche Bahn AG
Deutsche Telekom Technik GmbH
Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg
Immobilien Freistaat Bayern
PLEdoc GmbH
Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern
Regierung Unterfranken, Landesplanungsbehörde
Regionaler Planungsverband Aschaffenburg
Staatliches Bauamt Aschaffenburg
Stadt Walldürn
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
keine Stellungnahme von: Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Bayerischer Bauernverband
Handwerkskammer für Unterfranken
Regierung von Unterfranken, Gewerbeaufsichtsamt
Landesamt für Denkmalpflege
Stadt Amorbach
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt allen vorgeschlagenen
Beschlussempfehlungen zu.