Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 29.06.2018, lfd.Nr. 0777.5 und BAS am 31.07.2018)

Nachdem der Aufstellungsbeschluss in der Sitzung des Gemeinderates am 16.05.2018 gefasst wurde hat das Ingenieurbüro Eilbacher den Bebauungsplan „Erweiterung Schulstraße“ ausgearbeitet. Dieser wurde in der Bauausschusssitzung am 31.7.2018 dem Gemeinderat vorgestellt und ausführlich besprochen.

Dementsprechend wurden die Planungsrechtlichen Festsetzungen bezüglich Zahl der Vollgeschosse (zwei), Erdgeschoss und Dachgeschoss als Vollgeschoss, Dachneigung 0-45 Grad, Wandhöhen für Sattel-, Walm-, Pult- und Flachdach festgelegt. Es sind nur Einzelhäuser zulässig. Weiterhin wurden Bestimmungen für Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze sowie Natur- und Landschaftsmaßnahmen (Pflanzliste) aufgenommen.

Außerdem wurde festgelegt, dass bei den Dachgauben der Abstand vom Ortgang mindestens 1,5 m sein sollte sowie die Einfriedungen im Abstand von 0,50 m vom Fahrbahnrand (hinter Bord) hinter der Grundstücksgrenze anzuordnen sind.

Die Bestimmung über Einfriedungshöhe entlang der Straße (höchstens 0,80 m) wurde gestrichen.

 

Es handelt sich um insgesamt 11 Bauplätze, auf einer Fläche von 0,68 ha.

Auf dem ehemaligen Schulgelände entstehen 8 Bauplätze mit einer Durchschnittsgröße von ca. 500 qm. Die Zufahrtsstraße ist 5,50 m breit und mit einem Wendehammer versehen.

 

1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass am kommenden Dienstag die Firma Meßmer die Baugrunduntersuchung durchführt, bei der es auch nochmal um den Graben für die Oberflächenentwässerung geht.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat ist mit dem vorgestellten Bebauungsplan „Erweiterung Schulstraße“ einverstanden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bekanntmachung über den Aufstellungsbeschluss sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


Diskussionsverlauf:

2. Bgm. Repp erkundigt sich, ob die Baugrunduntersuchung auch im Bereich Weber durchgeführt wird.

1. Bgm. Kuhn sagt, dass ist noch zu klären.

GR Kiel gefällt der Zuschnitt von Bauplatz 8 im Bebauungsplan nicht. Stefan Albert hat der Gemeinde damals die Grundstücksfläche für die Erstellung von Parkplätzen an der Schule verkauft. Er befürchtet, dass durch eine Mauer auf der Grundstücksgrenze Stefan Albert die Einfahrt zu seinem Anwesen zugebaut werden könnte. Er bittet, die Ecke zu überdenken.

1. Bgm. Kuhn bedankt sich für die wichtige Anregung.

GR Speth regt an, den Bauplatz 5 zu verkleinern und die Bauplätze 6 und 7 gleich groß zu machen. Weiterhin wünscht er sich ein möglichst homogenes Gefälle für alle Bauplätze zu bekommen. Dafür fordert er ein Geländeprofil vom Ingenieurbüro Eilbacher.

GR Kuhn teilt mit, dass nur innerhalb der Baugrenze gebaut werden darf. Mauern dürfen auf die Grenze gebaut werden.

GR Ort hat Bedenken, wenn das Gelände angepasst wird. Bauherren können doch nur auf gewachsenem Gelände bauen.