Sachverhalt:

Das Bayerische Staatsministerium des Innern teilt mit, dass der Bayerische Landtag am 14. Juni 2018 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Abschaffung der Straßenausbaubeiträge) beschlossen hat. Es tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft. Es ist beabsichtigt, bis zum Herbst 2018 Vollzugshinweise zu erstellen. In diesen Vollzugshinweisen wird das Staatsministerium des Innern auf wesentliche Fragen zur Auslegung der neuen Rechtsvorschriften und zur Durchführung des Erstattungsverfahrens eingehen.

 

Damit steht endgültig fest, dass von den Anliegern der Marktstraße keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Diese Beträge zahlt ab dem Jahr 2019 der Bayerische Staat direkt an die Marktgemeinde Schneeberg. Die Schlussrechnung der Firma Konradbau liegt noch nicht vor. Dementsprechend ist noch keine Abrechnung erfolgt.

Die Marktstraße ist eine Kreisstraße. Dementsprechend werden nur die Kosten des Gehsteiges und der Beleuchtung für die Straßenausbaubeiträge angerechnet. Es wird wohl ein Betrag von 40.000 – 50.000 € herauskommen. Dieser Betrag wird nun nicht von den Anliegern gezahlt, sondern vom Freistaat übernommen werden.

 

Die letzte Abrechnung war in Schneeberg im Jahr 2009/2010, und zwar für die Straße „In der Winterhelle“. Es wurden damals insgesamt 167.000 € Straßenausbaubeiträge auf die Anlieger umgelegt. Mit dieser Zahl soll verdeutlicht werden, welche Beträge jetzt anders finanziert werden müssen. Wie die Umsetzung aussehen wird, werden wir in den Durchführungsverordnungen erfahren.