Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 08.11.2017, lfd.Nr. 0657.5)

1. Bgm. Kuhn liest einen Antrag vom 08.07.2018 der Anwohner der Hauptstraße 1 – 5 vor. Darin wird beantragt, dass die Mängel der drei Kanaldeckel vor ihren Häusern endgültig und zeitnah beseitigt werden. Sie schlagen vor, zwei Kanaldeckel zu überteeren und einen dritten Kanaldeckel auszutauschen. Dieser Antrag ist unterschrieben von den Familien Hoffmann-Brustmann, Brauch, Kuhn und Özekli.

 

Anlass zu dem Antrag war eine Anfrage per Email von Frau Marietta Hoffmann-Brustmann am 26.06.2018 an das Staatliche Bauamt Aschaffenburg zur Ortsdurchfahrt Schneeberg B 47, 30 km/h-Bereichsverlängerung, Lärmbelästigung und Erschütterungen. Dazu erhielt sie von Herrn Zinke, Staatliches Bauamt Aschaffenburg, am 02.07.2018 per Email eine ausführliche Antwort, die 1. Bgm. Kuhn vorliest. In dem Email erwähnt Herr Zinke, dass die Deckenerneuerung der B47 in Schneeberg im Jahr 2020 geplant ist.

 

1. Bgm. Kuhn ist in diesem Zusammenhang die Erneuerung des Asphaltes in der gesamten Ortsdurchfahrt wichtig. Herr Aldenhoff, Fachbereichsleiter der Abteilung „Straßenbau“ beim Staatlichen Bauamt Aschaffenburg, hatte für das Jahr 2019 die Erneuerung der Straßendecke in Aussicht gestellt. Da die Stelle des Leiters des Staatlichen Bauamtes noch nicht neu besetzt war, konnte Herr Aldenhoff im letzten Jahr noch keine endgültige Zusage hierfür machen.

 

Zwischenzeitlich hat das Staatliche Bauamt Aschaffenburg mit Email vom 28.06.2018 die Zusage erteilt, vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel, dass die Deckensanierung der Ortsdurchfahrt in Schneeberg im Jahr 2020 vom Staatlichen Bauamt Aschaffenburg verbindlich durchgeführt wird.

 

1. Bgm. Kuhn liest einen Auszug aus dem Email des Staatlichen Bauamtes vom 28.06.2018 vor:

„Für den Einbau der Asphaltdeckschicht wird auf Grundlage der Einsatzempfehlungen der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, ein lärmarmer Asphaltbeton AC 8 DS gewählt.

Die hierzu erforderlichen umfangreichen Abstimmungsgespräche sollen bereits im kommenden Jahr erfolgen. Wir werden uns zu gegebener Zeit zur Koordination der weiteren Termine mit Ihnen in Verbindung setzen.“

1. Bgm. Kuhn betont, dass man sich im Gemeinderat einig war, dass erst mit der Erneuerung der Asphaltdecke die Schächte und Kanaldeckel erneuert werden sollen. Es sei eine Tatsache, dass wir keine klappernden Kanaldeckel haben! Die Kanaldeckel sind die besten, die auf dem Markt sind, das wurde auch im Email von Herrn Zinke an Frau Hoffmann-Brustmann herausgestellt. Es wird von fachlicher Seite immer wieder bestätigt, dass die eingebauten Kanaldeckel richtig eingebaut wurden. Die Toleranzgrenzen werden bei weitem eingehalten!


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, das Verschließen, Erneuern und Verlegen der Kanaldeckel durch das Ingenieurbüro Eilbacher prüfen zu lassen und Lösungsmöglichkeiten zu suchen, um die Lärmquellen zu beseitigen. Die Lösungsmöglichkeiten sollen mit Kostenschätzung bis zum 7.9.2018 vorliegen.


Diskussionsverlauf:

Vor der Diskussion stellte 1. Bgm. Kuhn klar, dass das Erneuern bzw. Verschließen von Kanaldeckeln vor den Anwesen Hauptstr. 1 – 5 eine umfassende Baumaßnahme darstellt, wenn Straßenbelag aufgerissen wird. Es soll durch die Maßnahme keine Verschlechterung eintreten.

 

In der Diskussion des Gremiums wird als Quelle der Lärmbelästigung die Lage der Kanaldeckel in der Fahrspur, die zu hohe Geschwindigkeit der durchfahrenden LKWs, Absenkungen an der Straße und an Kanälen, sowie die Schallübertragung in den Kanalrohren zu den Häusern thematisiert. Es wird auch hinterfragt, ob die derzeit bestehende Anzahl der Kanaldeckel von drei Stück innerhalb eines kurzen Straßenabschnittes bei den Anwesen 1 – 5 angesichts der heutzutage üblichen Kanalbefahrung erforderlich ist und reduziert werden kann. Auch eine mögliche Verlegung des Kanals wurde ins Gespräch gebracht. Eine Lösung zur Beseitigung des Lärms durch Überfahren der Kanaldeckel soll möglichst bald herbeigeführt werden, nicht erst 2020. Allerdings wird befürchtet, dass nach erfolgten Maßnahmen im Bereich der Hauptstraße 1 – 5 auch Anwohner der Marktstraße und der B 47 Forderungen stellen.

 

GR Wöber sieht ein Problem darin, dass die Kanaldeckel nicht mittig liegen und auch in der Vorgehensweise bei der Lärmberechnung. Laut Email von Herrn Zinke werden Lärmspitzen z.B. durch zu schnelle Fahrzeuge oder die Überfahrt von Schiebern und Schachtdeckeln nicht berücksichtigt. Selbst wenn nur 10 % der durchfahrenden LKWs Tag und Nacht über die Deckel rollen, ist nachvollziehbar, dass diese ständige Lärmbelästigung zu gesundheitlichen Schäden führen kann.

 

GR Speth befürchtet als ebenfalls betroffener Anwohner der B 47, dass keine Verbesserung eintritt, wenn in zwei Jahren dieselben Kanaldeckel wieder eingebaut werden. Es bestehen auch Probleme durch abgesenkte Straßenteile. Die Situation in der Marktstraße kann nicht mit der der B 47 verglichen werden, in der die tägliche Anzahl der durchfahrenden Fahrzeuge derzeit bei ca. 6.000 liegt und laut zuverlässiger Prognosen bis 2030 noch weiter steigt.

 

1. Bgm. Kuhn sieht keine Lösung darin, einfach die Kanaldeckel zuzumachen. Risse und andere Geräuschquellen sind dann noch vorhanden. Er hält es für die optimale Maßnahme, die Kanaldeckel im Zuge der Deckenerneuerung in 2020 auszubessern. Er verweist erneut auf die verbindliche Zusage für 2020, im Gegensatz dazu lag für 2019 nur eine Inaussichtstellung der Deckenerneuerung vor. Er hatte einen früheren Maßnahmenbeginn gefordert und gewünscht und ist enttäuscht über den Beginn in 2020.

 

Das Gremium ist sich einig, dass zu den ergreifenden Maßnahmen bei den Kanaldeckeln eine fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage gebraucht wird. Dazu soll das Ingenieurbüro Eilbacher verschiedene Möglichkeiten aufstellen und Angebote machen. Auch soll das Staatliche Bauamt sagen, ob beim nächsten Mal verschraubbare Deckel eingebaut werden können.

 

GR Loster stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass bis zur Gemeinderatssitzung am 7.9.2018 ein Angebot vom Ingenieurbüro Eilbacher vorliegt und dieses als Tagesordnungspunkt behandelt wird.