Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 02.02.2018, lfd.Nr. 0699)
Der Markt Schneeberg hat in seiner Sitzung am 20.03.2013 alle vorgetragenen Bedenken und Anregungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zur Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans " Paketumschlaghalle Breunig " abgewogen und die Einarbeitung der Änderungen beschlossen.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
• Allgemeine Plananpassung
• Gebäude wurde seitens des Bauherren geändert
• Begründung geändert bzw. angepasst
• Festsetzungen aus dem wasserrechtlichen Verfahren eingearbeitet
• öffentliche Widmung der Erschließungsstraße festgelegt
• Schallgutachten durchgeführt
• Leitungen der Telekom und E.ON / Bayernwerk eingezeichnet
• Hinweis auf Immissionen aus Bahnanlagen aufgenommen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat billigt den Änderungsentwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Paketumschlaghalle Fa. Breunig“ in der
Fassung vom 29.03.2018 und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Parallel sind die Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Diskussionsverlauf:
GR Loster erkundigt sich nach der Einmündungssituation in die B 47 und möchte wissen, ob auf die Gemeinde Kosten zukommen.
1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass auf Grund einer neuen Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg ein Umbau in diesem Bereich nicht erforderlich ist.
GR Dolzer möchte wissen, ob der Gemeinde mit dem
Billigungsbeschluss irgendwelche Kosten entstehen.
1. Bgm. Kuhn gibt bekannt, dass die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vom Ingenieurbüro in den Bebauungsplan eingearbeitet wurden. Heute fasst der Gemeinderat den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für eine zweite öffentliche Auslegung. Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes trägt die Gemeinde.
GR Loster fordert, dass die Gemeinde bei Hochwasser keine Haftung übernimmt, weil sich das Gebiet des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Paketumschlaghalle Fa. Breunig“ zum Teil im Überschwemmungsbereich des HQ100 befindet.
1. Bgm. Kuhn denkt, dass die Gemeinde nicht befürchten muss bei Hochwasser in Haftung genommen zu werden, weil es sich um ein Gewässer 2. Ordnung handelt. Er schlägt vor, diesen Punkt beim Satzungsbeschluss nochmal zu erörtern und zu beachten.