Sachverhalt:

  • GR Wöber berichtet, dass die Regenrinne der Kirche in Zittenfelden mit Moos zugesetzt ist. Er schlägt eine Übung mit der Feuerwehr vor, um den Bewuchs zu entfernen.
    1. Bgm. Kuhn
    möchte das Thema bei der Generalversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Zittenfelden am kommenden Samstag ansprechen.

 

  • GR Blatz-Schmitt schlägt vor, am Fußgängersteg an der Frommetswiese eine Parkmöglichkeit herzurichten. Zurzeit seien tiefe Autospuren in der Wiese zu finden.
    1. Bgm. Kuhn wird prüfen, ob man in diesem Bereich ein Stück der Wiese aufschottern könne.

 

  • GR Berberich weist auf einen fehlenden Hausschieberdeckel in der Straße vor dem Anwesen Im Rütschle 7 hin.

 

  • GR Speth sagt, in der Weinbergstraße ist jede zweite Lampe auf LED-Leuchten umgerüstet. Er möchte wissen, ob weitere Umrüstungen geplant sind .
    1.Bgm. Kuhn teilt mit, dass die Bayernwerk Netz GmbH in der Zwischenzeit die defekten und in Auftrag gegebenen 15 Masten ausgetauscht hat. Die in die Jahre gekommenen Betonmasten wird man in Zukunft noch komplett austauschen müssen.

 

  • 3. Bgm. Pfeiffer hat heute im Bote vom Untermain gelesen, dass alle Landkreisgemeinden nach ihrem Optimierungsbedarf und Planungen zum Radwegenetz im Landkreis gefragt wurden. Von der Niedernberger Bevölkerung sind 30 Einzelvorschläge gekommen. Er empfand das als Anregung für Verbesserungen am Radwegenetz im Landkreis Miltenberg und hätte auch einige Vorschläge dazu.
    1. Bgm. Kuhn schlägt vor, über das Thema im Gemeinderat zu sprechen. Jeder hat die Möglichkeit seine Vorschläge zu melden.

 

  • GR Wöber teilt mit, dass in der Presse zu lesen war, dass im Kreis Miltenberg keine Gebührenbescheide zu Straßenausbaubeiträgen versendet werden sollen. Für Schneeberg betrifft das aktuell die Marktstraße.
    1. Bgm. Kuhn gibt bekannt, dass der Gemeinde die Schlussabrechnung von der Firma Konrad-Bau noch nicht vorliegt. Auch die Umlegung durch das Vermessungsamt ist noch nicht abgeschlossen. Die Gemeinde wird keine Straßenausbaubeiträge erheben bis eine neue gesetzliche Regelung vorliegt.