Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 06.02.2013, lfd.Nr. 0807)

Gemäß §§ 35 des Jugendgerichtsgesetzes i.V.m. der Jugendschöffenbekanntmachung vom 07. November 2012 (JMBI S. 132 ff) zuletzt geändert am 25. Oktober 2017, Az. E8 – 3221 – II – 418/91 und IB2 – 0143 – 1 – 4 sind für die Jugendschöffengerichte beim Amtsgericht Obernburg am Main und für die Jugendkammern beim Landgericht Aschaffenburg die für die Jahre 2019 bis 2023 benötigten Hauptjugendschöffen und Hilfsjugendschöffen zu wählen.

 

Mit Schreiben vom 23.02.2018 wird der Markt Schneeberg aufgefordert, bis 16.03.2018 dem Landratsamt Miltenberg, Sachgebiet Kinder, Jugend und Familie, mindestens je eine Frau und einen Mann zu benennen, welche die Voraussetzungen zum Jugendschöffen erfüllen und sich auch bereit erklären, dieses Ehrenamt zu übernehmen.

 

Zum Amt des Jugendschöffen sollen nur solche Frauen und Männer berufen werden, die im Landkreis wohnen, erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind. Bei der Auswahl ist es nicht angezeigt, Angehörige bestimmter Berufsgruppen (z.B. Lehrer oder Angehörige der Jugendämter) zu stark zu bevorzugen. Vielmehr sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Eltern und Ausbilder berücksichtigt werden.

 

Die Vorschläge können bis zum 14.03.2018 schriftlich oder persönlich beim Markt Schneeberg abgegeben werden.