Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit der Baumaßnahme ist eine Vermessung mit Grenzbegradigungen sowie Grundstückszuteilungen erforderlich. Die Begradigungen und Zuteilungen sollen in Form einer vereinfachten Umlegung vorgenommen werden. Die Befugnis zur Umsetzung wird an das Vermessungsamt Klingenberg erteilt. Dadurch entfallen die Notarkosten.

Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, entsprechend zu klärende Einzelheiten direkt mit dem Amt regeln zu dürfen.

Als Entschädigung für die Grundstücksangleichungen wird ein Grundstückspreis in Höhe von 50 €/m² festgesetzt.


Beschluss:

Der Gemeinderat überträgt die vereinfachte Umlegung Marktstraße an das Vermessungsamt Klingenberg und ist mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.