Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 23.07.2010, lfd.Nr. 0364)

Im vergangenen Jahr wurde die Dachsanierung mit Kosten in Höhe von 26.500 € durchgeführt. In diesem Jahr wurden die Fundamente durch eine Stützwand verstärkt und eine Drainage verlegt. Diese Maßnahme ist noch nicht endgültig abgerechnet. Die Kosten werden sich auf ca. 40.000 € belaufen.

Als nächster Schritt ist nun die Gestaltung der Außenanlage rund um das Gebäude geplant. So soll der Vorplatz der „Alten Schule“ mit einer wassergebunden Oberfläche (= Bessumer Kies) angelegt, die Außentreppe neu gestaltet und der Zaun komplett erneuert werden. Weiterhin soll auf diesem Vorplatz ein größerer Laubbaum gepflanzt werden. Der Zugang zur „Alten Schule“ und der Hinterhof sollen gepflastert werden. Gerade bei der Gestaltung des Vorplatzes werden die Hambrunner Bürgerinnen und Bürger eine ganze Menge Eigenleistung einbringen, das haben die Gespräche schon ergeben. Ob der Gastank versetzt wird ist noch nicht sicher, evtl. sollte er besser verkleidet werden. Die Kosten für die Außengestaltung werden mit ca. 60.000 € veranschlagt.

Im Haushalt wurden 150.000 € veranschlagt, wobei davon ausgegangen wurde, dass das Projekt bis November diesen Jahres abgeschlossen sein muss. Vom Amt für Ländliche Entwicklung erhielt die Gemeinde eine Änderung des Zuwendungsbescheides mit einer Fristverlängerung um ein Jahr auf den 30.10.2011, wobei noch eine weitere zusätzliche Verlängerung der Frist in Aussicht gestellt wurde. Gleichzeitig erhielt die Gemeinde die Information, dass das Vorhaben Dorferneuerung Hambrunn den Zielen der Verordnung zur „Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfond“ ELER-Verordnung entspricht und aus den Mitteln aus dem ELER-Fonds gefördert wird. Der Nachteil für die Gemeinde ist, dass die Fördermittel erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises und Prüfung der abgeschlossenen Maßnahme ausgezahlt werden. Abschläge sind nicht möglich, d.h. die Gemeinde muss das Projekt vorfinanzieren.

1. Bgm. Kuhn zeigt einen Gestaltungsvorschlag über das Außengelände der „Alten Schule“ vom Ingenieurbüro Johann und Eck. Dieser Vorschlag wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zur Verfügung gestellt.


Beschluss:

Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass die notwendigen Ausschreibungen zur Gestaltung des Außenbereiches vorgenommen werden und die entsprechenden Materiallieferungen in Auftrag gegeben werden können. Vor Auftragsvergabe sind die möglichen Eigenleistungen abzustimmen.


Diskussionsverlauf:

In der anschließenden Diskussion wird der Vorplatz der „Alten Schule“ mit einer wassergebundenen Oberfläche (= Bessumer Kies) nochmals angesprochen. Verschiedene Gemeinderäte wünschen sich lieber eine Grünfläche, die optisch schöner aussieht. Man zeigt sich erstaunt, dass das Amt für Ländliche Entwicklung mit sehr viel versiegelter Fläche einverstanden ist. 3. Bgm. Haas berichtet von dem Wunsch einer pflegeleichten Fläche, bei der in verschiedenen Bereichen noch zur besseren Gestaltung mit zusätzlichen Büschen gearbeitet werden soll.

1. Bgm. Kuhn schlägt vor, die Anregungen des Gemeinderates mit aufzunehmen und die gestalterischen Elemente mit den Hambrunner Bürgern nochmals zu besprechen.