Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 10.06.2015, lfd.Nr. 0212)

Gemäß dem Beschluss des Bezirkstages wird für den überarbeiteten Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Unterlagen ein erneutes Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Marktgemeinderat hat – wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger - die Möglichkeit zum Entwurf der Änderungsverordnung bis spätestens 04.11.2016 Stellung zu nehmen.

 

Der bisherige Entwurf wurde aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen sowie aufgrund der Aktualisierung der Daten über Vorkommen kollisionsgefährdeter Vogelarten und der Fortschreibung des Bayerischen Windkrafterlasses überarbeitet.

Bisher legte der Windkrafterlass für den Rotmilan eine Abstandszone von 1.000 m zu Brutvorkommen fest, im Fortschreitschreibungsentwurf sind nun dafür 1.500 m vorgesehen.

Der Verordnungsentwurf wurde dahingehend angepasst, dass Windkraftanlagen in den Ausnahmezonen bis zu einer Höhe von 230 m (vorher bis 200 m) zulässig sind. Damit wird dem gegenwärtigen technischen Entwicklungstand Rechnung getragen.

 

Drei bisherige Ausnahmezonen (8,11 und 12) fallen komplett weg.

 

Die Flächengrößen der ermittelten Ausnahmezonen haben sich vom

Stand 27.02.2015 von 2.252 ha auf

Stand 24.03.2016 auf 1.704 ha reduziert. Die ursprüngliche Fläche belief sich auf 4.857 ha.

 

Von den neun aufgeführten Gebieten liegen zwei Ausnahmezonen in der Gemarkung Schneeberg.

 

Ausnahmezone 9 „Hagheumahden“ – südlich von Beuchen

Die vorläufige Fläche von 275 ha (Stand Mai 2014) wurde auf 106 ha reduziert.

Begründung:

  • Siedlung (Baden-Württemberg)
  • Schutzwürdige Feucht-Biotope (Baden-Württemberg)
  • Landschaftselement Mudtal, darin eingeschlossen Kulturlandschaftselement Wildenburg, Wanderfalken-, Fledermausvorkommen Wildenburg und Zertifizierter Wanderweg „Nibelungensteig“
  • Rotmilanvorkommen südwestlich Beuchen (erweitert)

Fläche Stand 27.2.2015 – 133 ha

Fläche Stand 24.3.2016 – 106 ha

 

Ausnahmezone 10 „Südlich Hambrunn“

Die vorläufige Fläche von 65 ha (Stand Mai 2014) wurde auf 44 ha reduziert.

Begründung: Siedlung - Baden-Württemberg

Fläche Stand 27.2.2015 und 24.03.2016 44 ha

 

Ausnahmezone 11 „Alter Wald“ südöstlich Reichartshausen

Die bisherige Ausnahmezone 11 „Alter Wald südöstlich Reichartshausen“ hatte eine vorläufige Fläche von 113 ha (Stand Mai 2014) und wurde wegen Unterschreitung der Mindestgröße gestrichen.

Begründung:

  • NEU Rotmilanvorkommen nördlich Gottersdorf (Baden Württemberg)
  • NEU Schwarzstorchvorkommen bei Schippach
  • Rotmilanvorkommen Haselwald (erweitert!)
  • Kulturlandschaftselement Limes eingeschlossen Siedlung Baden-Württemberg

Fläche Stand 27.2.2015 – 47 ha

Fläche Stand 24.3.2016 – 0   ha

 

Die Windgeschwindigkeiten über größeren Wäldern sind geringer als über Offenland. In Wäldern entsprechen die Windverhältnisse in 160 Meter denen, die sonst in 130 Meter Höhe über dem Erdboden zu erwarten sind.

 

Die Mittlere Windgeschwindigkeit gem. Bay. Windatlas 2014 betragen in:

Ausnahmezone 10 „Südlich Hambrunn“

Bei 100 m Höhe: 5,0 – 5,5 m/s

Bei 130 m Höhe: 5,4 – 5,5 m/s

Bei 160 m Höhe: 5,8 – 6,2 m/s

 

Ausnahmezone 9 „Hagheumahden“ – südlich von Beuchen

Bei 100 m Höhe: 4,3 – 5,5 m/s

Bei 130 m Höhe: 5,0 – 6,0 m/s

Bei 160 m Höhe: 5,5 – 6,5 m/s

 

Im Entwurf sind Sichtbarkeitsanalysen hypothetischer Windenergiestandorte und Visualisierungen (Fotomontagen) abgebildet.

 

In Bayern gilt die „10 H-Regelung“, d.h. Windenergieanlagen müssen im Außenbereich grundsätzlich den 10fachen Abstand ihrer Gesamthöhe zu geschützter Wohnbebauung einhalten.

Bei der Überarbeitung des Zonierungskonzeptes hatte dies keine Auswirkungen, da die Kommunen nach wie vor im Rahmen der Bauleitplanung geringere Abstände auf der Basis des Immissionsschutzrechts festsetzen können.

 

Der Gemeinderat hatte gegen den vorhergehenden Entwurf am 10.06.2015 keine Bedenken geäußert. Jedoch hat sich die Mehrheit des Gemeinderates einen Monat später, als es um die Änderung des Regionalplans ging, dagegen ausgesprochen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat lehnt den vorgelegten Änderungsentwurf der Verordnung über den „Naturpark Bayerischer Odenwald“ und Ausweisung von Ausnahmezonen für Windkraftnutzung im Landschaftsschutzgebiet des „Naturparks Bayerischer Odenwald“ in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg ab.


Diskussionsverlauf:

GR Haas stellt den Antrag, die Änderung der Verordnung abzulehnen. Er begründet dies mit der Erhöhung der Zulässigkeit von Anlagen von 200 auf 230 m, was sich als besonders landschaftsschädigend erweist. Bei dem ausgewiesenen Standort wird nicht einmal eine 5 H-Abstandsregelung zu Hambrunn eingehalten. Der Abstand in Richtung Hornbach sei noch geringer. Es wird hier über die Köpfe der Hambrunner Bürger entschieden. Seiner Meinung nach müsste eine Bürgerversammlung in Hambrunn abgehalten werden.

GR Wöber erkundigt sich nach den Besitzverhältnissen der ausgewiesenen Flächen.

1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass ca. 98 Prozent der Flächen der Ausnahmezone 10 „Südlich Hambrunn“ Gemeindeflächen seien und die Errichtung von Windkraftanlagen nur mit Zustimmung des Gemeinderates über eine Bauleitplanung möglich ist. Dann muss auf jeden Fall eine Bürgerversammlung in Hambrunn und Schneeberg abgehalten werden. Nachdem das Zonierungsverfahren abgeschlossen ist, wären dann im Grunde genommen weitere Schritte unbedingt erforderlich, um die Möglichkeit zu schaffen, Windkraftanlagen aufzustellen.

GR Haas sagt, es ist ihm ganz neu, dass in das Gebiet ein Privatgrundstück fällt. Ihm gegenüber war immer die Aussage, dass sich die Grundstücke in diesem Gebiet in Gemeindeeigentum befinden. Er appelliert noch einmal, die Entscheidung nicht über die Köpfe der Hambrunner Bürger zu treffen.

GR Kiel spricht von einer Salamitaktik. Er plädiert für eine Stellungnahme, die klar zum Ausdruck bringt, dass der Gemeinderat keine Aufstellung von Windkrafträdern wünscht.

GR Ort schließt sich der Argumentation an und ergänzt, dass wegen der fehlenden Infrastruktur in Hambrunn ein Anschluss an das Stromnetz Probleme mit sich bringt.

GR Speth meint, einerseits wurden die Gebiete reduziert, andererseits wurden die Anlagen um 15 Prozent erhöht und erzeugen unangenehme Frequenzen. Er spricht sich dafür aus, in Bayern schnell die Stromtrasse zu bauen. Für drei Anlagen die Infrastruktur dort hin zu bringen macht für ihn wenig sinn. Man sollte jetzt sagen, es ist gut.

Für GR Haas gilt der Antrag nicht nur für Hambrunn, sondern auch für die Beuchener Bürger. Er will anderen nicht etwas vor die Nase stellen was er selber nicht will.

GR Lausberger spricht sich gegen eine Verspargelung der Landschaft aus, da schon jetzt ein großer Teil der Windkrafträder wegen einem Überangebot von Strom abgeschaltet wird.

1. Bgm. Kuhn kommt auf das ursprüngliche Ziel zu sprechen, dass einmal zusammen mit Hornbach ein Windpark im Gespräch war. Die Hornbacher Bevölkerung habe sich jedoch klar gegen Windkraftanlagen ausgesprochen und bleibt dabei. Somit ist auch die Wirtschaftlichkeit einer Windkraftanlage in Hambrunn in Frage gestellt.