Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 10.06.2015, lfd.Nr. 0212)
Gemäß dem Beschluss des Bezirkstages wird für den überarbeiteten Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Unterlagen ein erneutes Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Marktgemeinderat hat – wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger - die Möglichkeit zum Entwurf der Änderungsverordnung bis spätestens 04.11.2016 Stellung zu nehmen.
Der bisherige Entwurf wurde aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen sowie aufgrund der Aktualisierung der Daten über Vorkommen kollisionsgefährdeter Vogelarten und der Fortschreibung des Bayerischen Windkrafterlasses überarbeitet.
Bisher legte der Windkrafterlass für den Rotmilan eine Abstandszone von 1.000 m zu Brutvorkommen fest, im Fortschreitschreibungsentwurf sind nun dafür 1.500 m vorgesehen.
Der Verordnungsentwurf wurde dahingehend angepasst, dass Windkraftanlagen in den Ausnahmezonen bis zu einer Höhe von 230 m (vorher bis 200 m) zulässig sind. Damit wird dem gegenwärtigen technischen Entwicklungstand Rechnung getragen.
Drei bisherige Ausnahmezonen (8,11 und 12) fallen komplett weg.
Die Flächengrößen der ermittelten Ausnahmezonen haben sich vom
Stand 27.02.2015 von 2.252 ha auf
Stand 24.03.2016 auf 1.704 ha reduziert. Die ursprüngliche Fläche belief sich auf 4.857 ha.
Von den neun aufgeführten Gebieten liegen zwei Ausnahmezonen in der Gemarkung Schneeberg.
Ausnahmezone 9
„Hagheumahden“ – südlich von Beuchen
Die vorläufige Fläche von 275 ha (Stand Mai 2014) wurde auf 106 ha reduziert.
Begründung:
- Siedlung (Baden-Württemberg)
- Schutzwürdige Feucht-Biotope (Baden-Württemberg)
- Landschaftselement Mudtal, darin eingeschlossen Kulturlandschaftselement Wildenburg, Wanderfalken-, Fledermausvorkommen Wildenburg und Zertifizierter Wanderweg „Nibelungensteig“
- Rotmilanvorkommen südwestlich Beuchen (erweitert)
Fläche Stand 27.2.2015 – 133 ha
Fläche Stand 24.3.2016 – 106 ha
Ausnahmezone 10
„Südlich Hambrunn“
Die vorläufige Fläche von 65 ha (Stand Mai 2014) wurde auf 44 ha reduziert.
Begründung: Siedlung - Baden-Württemberg
Fläche Stand 27.2.2015 und 24.03.2016 44 ha
Ausnahmezone 11
„Alter Wald“ südöstlich Reichartshausen
Die bisherige Ausnahmezone 11 „Alter Wald südöstlich Reichartshausen“ hatte eine vorläufige Fläche von 113 ha (Stand Mai 2014) und wurde wegen Unterschreitung der Mindestgröße gestrichen.
Begründung:
- NEU Rotmilanvorkommen nördlich Gottersdorf (Baden Württemberg)
- NEU Schwarzstorchvorkommen bei Schippach
- Rotmilanvorkommen Haselwald (erweitert!)
- Kulturlandschaftselement Limes eingeschlossen Siedlung Baden-Württemberg
Fläche Stand 27.2.2015 – 47 ha
Fläche Stand 24.3.2016 – 0 ha
Die Windgeschwindigkeiten über größeren Wäldern sind geringer als über Offenland. In Wäldern entsprechen die Windverhältnisse in 160 Meter denen, die sonst in 130 Meter Höhe über dem Erdboden zu erwarten sind.
Die Mittlere Windgeschwindigkeit gem. Bay. Windatlas 2014 betragen in:
Ausnahmezone 10
„Südlich Hambrunn“
Bei 100 m Höhe: 5,0 – 5,5 m/s
Bei 130 m Höhe: 5,4 – 5,5 m/s
Bei 160 m Höhe: 5,8 – 6,2 m/s
Ausnahmezone 9 „Hagheumahden“
– südlich von Beuchen
Bei 100 m Höhe: 4,3 – 5,5 m/s
Bei 130 m Höhe: 5,0 – 6,0 m/s
Bei 160 m Höhe: 5,5 – 6,5 m/s
Im Entwurf sind Sichtbarkeitsanalysen hypothetischer Windenergiestandorte und Visualisierungen (Fotomontagen) abgebildet.
In Bayern gilt die „10 H-Regelung“, d.h. Windenergieanlagen müssen im Außenbereich grundsätzlich den 10fachen Abstand ihrer Gesamthöhe zu geschützter Wohnbebauung einhalten.
Bei der Überarbeitung des Zonierungskonzeptes hatte dies keine Auswirkungen, da die Kommunen nach wie vor im Rahmen der Bauleitplanung geringere Abstände auf der Basis des Immissionsschutzrechts festsetzen können.
Der Gemeinderat hatte gegen den vorhergehenden Entwurf am 10.06.2015 keine Bedenken geäußert. Jedoch hat sich die Mehrheit des Gemeinderates einen Monat später, als es um die Änderung des Regionalplans ging, dagegen ausgesprochen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat lehnt den vorgelegten Änderungsentwurf
der Verordnung über den „Naturpark Bayerischer Odenwald“ und Ausweisung von
Ausnahmezonen für Windkraftnutzung im Landschaftsschutzgebiet des „Naturparks
Bayerischer Odenwald“ in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg ab.
Diskussionsverlauf:
GR Haas stellt den Antrag, die Änderung der
Verordnung abzulehnen. Er begründet dies mit der Erhöhung der Zulässigkeit von
Anlagen von 200 auf 230 m, was sich als besonders landschaftsschädigend erweist.
Bei dem ausgewiesenen Standort wird nicht einmal eine 5 H-Abstandsregelung zu
Hambrunn eingehalten. Der Abstand in Richtung Hornbach sei noch geringer. Es wird
hier über die Köpfe der Hambrunner Bürger entschieden. Seiner Meinung nach
müsste eine Bürgerversammlung in Hambrunn abgehalten werden.
GR Wöber erkundigt sich nach den Besitzverhältnissen
der ausgewiesenen Flächen.
1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass ca. 98 Prozent der Flächen
der Ausnahmezone 10 „Südlich Hambrunn“ Gemeindeflächen seien und die Errichtung
von Windkraftanlagen nur mit Zustimmung des Gemeinderates über eine
Bauleitplanung möglich ist. Dann muss auf jeden Fall eine Bürgerversammlung in
Hambrunn und Schneeberg abgehalten werden. Nachdem das Zonierungsverfahren abgeschlossen
ist, wären dann im Grunde genommen weitere Schritte unbedingt erforderlich, um
die Möglichkeit zu schaffen, Windkraftanlagen aufzustellen.
GR Haas sagt, es ist ihm ganz neu, dass in das
Gebiet ein Privatgrundstück fällt. Ihm gegenüber war immer die Aussage, dass sich
die Grundstücke in diesem Gebiet in Gemeindeeigentum befinden. Er appelliert
noch einmal, die Entscheidung nicht über die Köpfe der Hambrunner Bürger zu
treffen.
GR Kiel spricht von einer Salamitaktik. Er plädiert
für eine Stellungnahme, die klar zum Ausdruck bringt, dass der Gemeinderat
keine Aufstellung von Windkrafträdern wünscht.
GR Ort schließt sich der Argumentation an und
ergänzt, dass wegen der fehlenden Infrastruktur in Hambrunn ein Anschluss an
das Stromnetz Probleme mit sich bringt.
GR Speth meint, einerseits wurden die Gebiete
reduziert, andererseits wurden die Anlagen um 15 Prozent erhöht und erzeugen
unangenehme Frequenzen. Er spricht sich dafür aus, in Bayern schnell die Stromtrasse
zu bauen. Für drei Anlagen die Infrastruktur dort hin zu bringen macht für ihn
wenig sinn. Man sollte jetzt sagen, es ist gut.
Für GR Haas gilt
der Antrag nicht nur für Hambrunn, sondern auch für die Beuchener Bürger. Er
will anderen nicht etwas vor die Nase stellen was er selber nicht will.
GR Lausberger spricht sich gegen eine Verspargelung der
Landschaft aus, da schon jetzt ein großer Teil der Windkrafträder wegen einem
Überangebot von Strom abgeschaltet wird.
1. Bgm. Kuhn kommt auf das ursprüngliche Ziel zu
sprechen, dass einmal zusammen mit Hornbach ein Windpark im Gespräch war. Die Hornbacher
Bevölkerung habe sich jedoch klar gegen Windkraftanlagen ausgesprochen und bleibt
dabei. Somit ist auch die Wirtschaftlichkeit einer Windkraftanlage in Hambrunn
in Frage gestellt.