Sachverhalt:

GR Lausberger bringt vor, dass der „Hessenmuddig-Weg“ durch die Hiebmaßnahme beschädigt wurde. Er ist von Bürgern angesprochen worden, wer die Kosten dafür trägt.

1. Bgm. Kuhn sagt, grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip. Er verspricht, ein Auge darauf zu haben.