Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 09.03.2016, lfd.Nr. 0362.4)
Im Rahmen des Ausbaus der OD Schneeberg im Zuge der Kreisstraße
MIL 9 sind folgende Vereinbarungen mit dem Landkreis Miltenberg notwendig:
a)
Ausbau der Kreisstraße MIL 9 in der
Ortsdurchfahrt Schneeberg, (Teilbereich)
Grundlage des Vertrages sind das Bayerische Straßen- und Wegegesetz, die
Ortsdurchfahrtsrichtlinien und die sonst für die Straßenbauverwaltung geltenden
Vorschriften und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung.
Die Gemeinde führt die Gemeinschaftsmaßnahme im Benehmen mit der Straßenbauverwaltung
durch. Die Straßenbauverwaltung trägt die Kosten für die Erneuerung der
Fahrbahn, sowie der dazugehörigen Entwässerungseinrichtungen, soweit sie der
Kreisstraße zuzuordnen sind. Die Gemeinde trägt die Kosten für den Ausbau der
Gehwege. Es folgen weitere Festlegungen der Kostenverteilung über
Oberflächenentwässerungsanlagen, Kreuzungen und Einmündungen, Änderung von
Versorgungsleitungen, Grunderwerb, Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung,
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, Straßenbeleuchtung, Zufahrten und
Zugänge sowie die Verwaltungskosten.
b)
Erneuerung der Kanalisation
Die Gemeinde erneuert die Kanalisation, die auch der Entwässerung dieser Straße
dient. Die Gemeinde verpflichtet sich, das Straßenabwasser unentgeltlich in die
Kanalisation aufzunehmen. Die Straßenbauverwaltung beteiligt sich entsprechend
den Ortsdurchfahrtenrichtlinien an den Kosten
der Herstellung der gemeindlichen Kanalisation. Die Kostenbeteiligung bemisst
sich nach der Anzahl der zu entwässernden laufenden Straßenmeter (für die
Kanalerneuerung: 175 € x 135 m = 23.625 €; für die Inlinersanierung 105 € x 95
m = 9.975 € = Gesamtbeteiligung von 33.600 €).
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den folgenden Vereinbarungen zwischen
dem Landkreis Miltenberg, vertreten durch Herrn Landrat Scherf und dem Markt
Schneeberg, vertreten durch Herrn Bürgermeister Kuhn über
a)
den Ausbau der Kreisstraße MIL 9 in der
Ortsdurchfahrt Schneeberg (Teilbereich),
(vom Staatl. Bauamt unter dem Aktenzeichen S22 Ei-43213-119 ausgearbeitet vom 08.03.2016)
b)
den Bau und die Unterhaltung einer
gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung des Straßenkörpers und der Fahrbahn
der Kreisstraße MIL 9, OD Schneeberg
(vom Staatl. Bauamt unter dem Aktenzeichen S22 Ei4321-107 ausgearbeitet vom 08.03.2016)
c)
die bauliche Instandsetzung (mittels
Inliner) und die Unterhaltung einer gemeindlichen Kanalisation zur Entwässerung
des Straßenkörpers und der Fahrbahn der Kreisstraße MIL 9, OD Schneeberg
(vom Staatl. Bauamt unter dem Aktenzeichen S22 Ei-4321-118 ausgearbeitet vom 08.03.2016)
zu.