Sachverhalt:
Herr Timo Speth, In der Steige 18, 63936 Schneeberg, beabsichtigt den Dachgeschossumbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 6312/28 der Gemarkung Schneeberg.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“. Es wird ein Antrag auf Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für folgende Abweichungen vom Bebauungsplan gestellt:
- Überschreitung der Grundflächenzahl von max. 0,4 auf 0,42
- Überschreitung der festgelegten Höchsttiefe der Garage (8 Meter) auf einer Gesamtlänge für Garage mit Vordach von 9,00 Meter
Aus der Begründung geht hervor, dass zur optimalen Raumausnutzung des Gebäudes für eine wachsende Familie ein Querbau auf der Westseite errichtet werden soll. Außerdem soll an die Bestandsgarage ein Vordach angebracht werden, welches die Gesamttiefe des Bauteils auf 9,00 Meter erhöht.
Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet. Die Anforderungen aus der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge werden mit der Errichtung von zwei neuen Stellplätzen erfüllt.
Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten
Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur
Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Östlich der Zittenfeldener Straße“ wegen
der Überschreitung der Grundflächenzahl und der Gesamtlänge der Garage stimmt
der Marktgemeinderat zu.
GR Speth hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 GO
nicht teilgenommen.