Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 30.09.2015 teilt das Bürgermeisteramt der Stadt Walldürn mit, dass die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn die Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans für den Planbereich „Birkenbüschlein / VIP III“ in Walldürn gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß BauGB am 22.12.2011 beschlossen hat.

Der Entwurf des geänderten Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12. Oktober 2015 bis einschließlich 13. November 2015 öffentlich aus.

Die beabsichtigte städtebauliche Weiterentwicklung im Bereich des Industriepark „VIP“ macht neben der Aufstellung von Bebauungsplänen auch die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes erforderlich. Mit der Änderung der vorbereitenden Bauleitplanung sollen die baurechtlichen Grundlagen für die Aufstellung der Bebauungspläne geschaffen werden. Das künftige Industriegebiet „Birkenbüschlein / VIP III“ ist im derzeitig rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich gemäß § 35 BauGB dargestellt. Künftig soll im Flächennutzungsplan die vorgesehene Fläche als Industriegebiet (GI) nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 9 BauNVO ausgewiesen werden. Der Planbereich ist bereits im Regionalplan Rhein-Neckar als Vorranggebiet für Industrie, Gewerbe, Dienstleistung und Logistik ausgewiesen.

 

Nach § 4 Abs. 2 BauGB wird der von der Aufstellung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans für den Planbereich „Birkenbüschlein / VIP III“ in Walldürn. Einwendungen werden nicht erhoben.