Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 21.08.2015, lfd.Nr. 0261.1)

Der Vorentwurf vom Ingenieurbüro Eilbacher, Miltenberg, für den Ausbau der Marktstraße liegt vor. Heute fand eine Besprechung mit dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg, dem Landratsamt Miltenberg, dem Ingenieurbüro Eilbacher Miltenberg, und der Gemeinde statt. Die Straßenplanung beinhaltet einen Gehweg auf der Westseite, der zurzeit nur stückweise auf beiden Seiten vorhanden ist. Für den Gehweg soll, wenn nur irgendwie möglich, eine Breite von 1,25 m (Regelbreite eines Gehweges ist 1,5 m) eingehalten werden und durch einen Bordstein begrenzt sein. An zwei Engstellen kann laut Staatlichem Bauamt, mit Einverständnis der Regierung von Unterfranken, die Straßenbreite von 5,50m sogar zugunsten der Gehwegbreite unterschritten werden. Ein Gehweg stellt die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger dar und soll senioren- und behindertengerecht gestaltet sein. Auf der anderen Seite ist eine Muldenrinne mit anschließender Angleichung ans Gelände geplant.

 

Der vorliegende Entwurf wird nach diesen Vorgaben überarbeitet und dann nochmals bei einem weiteren Treffen mit dem Landratsamt, Staatlichem Bauamt, der Polizei und dem Behindertenbeauftragten des Landkreises vor Ort besprochen. Es sollen bei diesem Termin auch noch einmal die Verkehrsregelung, die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h und die Festlegung der Parkmöglichkeiten angesprochen werden. In der Zwischenzeit sind noch Grundstücksfragen zu klären. Danach wird die Planung der Öffentlichkeit bekannt gemacht und dem Gemeinderat zur Zustimmung vorgelegt.

 

Der Ausbau der Marktstraße ist gemeinsame Aufgabe des Landratsamtes Miltenberg und des Marktes Schneeberg. Für den Teil der Kreisstraße MIL 9 ist das Landratsamt Miltenberg zuständig, für den Gehweg der Markt Schneeberg. Gleichzeitig finden Kanalsanierungsmaßnahmen und die Neuverlegung der Wasserleitung statt. Die vorläufige Kostenschätzung beläuft sich auf insgesamt 900.000 €, wobei auf die Straße mit Gehweg 420.000 €, auf die Kanalmaßnahme 320.000 € und auf die Wassermaßnahme 160.000 € entfallen. Es handelt sich hier um eine vorläufige Kostenschätzung und noch keine Kostenberechnung.

 

Die Gemeinde Schneeberg wird noch in diesem Jahr nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG), Art. 2 einen Zuwendungsantrag bei der Regierung von Unterfranken stellen. Die Baumaßnahme soll im Jahr 2016 durchgeführt werden. Eine besondere Schwierigkeit wird wegen der Enge des Geländes die Verkehrsumfahrung während der Bauzeit sein.


Diskussionsverlauf:

3. Bgm. Pfeiffer möchte wissen, ob die Grundstückskäufe Angelegenheit der Gemeinde oder des Kreises sind.

1. Bgm. Kuhn erklärt, dass er mit den Grundstücksverhandlungen beauftragt wurde, da diese mit dem Gehweg zusammenhängen. Er hat bei den Grundstückseigentümern schon einmal vorgesprochen. Man wird versuchen, die eine oder andere Anregung der Grundstückseigentümer in die Planung mit hinein zu nehmen.

GR Loster sagt, dass die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben zum 31.12.2015 auslaufen. In der Antwort auf ihre Petition wurde von Änderungen bei den Zuschüssen für Wasser- und Kanalleitungen gesprochen.

1. Bgm. Kuhn berichtet, dass er beim Abgeordneten nachgefragt habe, ihm sei nichts bekannt.

GR Wöber erkundigt sich, welche Hinterlieger von der Umlegung der Ausbaubeiträge betroffen sind.

1. Bgm. Kuhn sagt, dass grundsätzlich alle an den Ausbaubeiträgen beteiligt sind, die ihre Zufahrt über die Marktstraße haben. Er erklärt, dass z.B. Bernd Repp seine Zufahrt über die Ringstraße, Matthias Schäfer über die Marktstraße hat. Alle Anwohner des Hofweges fallen mit rein, die Anwohner des Hangweges nur soweit sie die Zufahrt über die Marktstraße haben.

GR Wöber fordert den behindertengerechten Ausbau der Marktstraße und das transparente Darstellen der Parksituation.

GR Dolzer merkt an, dass in verschiedenen Kommunen die Parkplätze offiziell eingezeichnet werden.

GR Speth sieht einen Vorteil im Unterschreiten der Straßenbreite von 5,50 Meter, da dadurch der Fokus auf den ruhenden Verkehr gelegt wird.