Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 23.10.2014, lfd.Nr. 0083)

Am 10.08.2015 hat Herr Dipl.Kfm. Georg Höfling vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband den kaufmännischen Jahresabschluss und die Arbeiten zur Abgabe der Steuererklärungen für die gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung für das Jahr 2014 durchgeführt.

 

Der Jahresabschluss 2014 weist folgende Summen aus:

Bilanz in Aktiva und Passiva                                       1.538.857,80 €

Jahresverlust lt. Bilanz                                                     65.285,73 €

Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung              65.285,73 €.

Der Jahresverlust 2014 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Verbindlichkeiten bei der Marktgemeinde sollen weiterhin banküblich verzinst werden (in Anlehnung an die Zeitreihe SUD 124 der Deutschen Bundesbank).

 

Der Markt Schneeberg erwartet für das Jahr 2014 eine Steuerrückerstattung in Höhe von 6.127,28 €, da durch die Baumaßnahme „Erweiterung Sommerberg“ ein Vorsteuerüberhang ermittelt wurde. Zudem stand noch aus dem Sachbuch des Vorjahres Vorsteuer in Höhe von 3.328,70 € aus. Unabhängig von der Verbuchung im Sachbuch sind die Vorsteuern aus Rechnungen immer erst im Jahr der Zahlungsleistung geltend zu machen.

Im Sachbuch 2014 waren wieder solche Beträge in einer Gesamthöhe von 3.149,71 € enthalten. Diese werden in der Bilanz als noch nicht abzugsfähige Vorsteuer ausgewiesen.

 

Aufgrund des Fehlens der Gewinnerzielungsabsicht besteht keine Gewerbesteuerpflicht. Da wegen des Jahresverlustes und auch wegen der hohen steuerlichen Verlustvorträge kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde, fiel keine Körperschaftssteuer an.

Der steuerliche Verlust weicht wie in den Vorjahren zum Teil erheblich von den Zahlen der Kalkulation nach dem KAG ab, da Beitragseinnahmen aus Vorjahren anders berücksichtigt werden müssen. Zudem können die Staatszuschüsse steuerlich erfolgsneutral behandelt und somit steuerlich höhere Abschreibungen angesetzt werden. Außerdem sind als Zinsen nur tatsächliche und nicht kalkulatorische Zinsen ansetzbar. Auf längere Sicht ist nicht mit der Zahlung von Körperschaftssteuer zu rechnen.

 

Die Erhöhung der Gebühren zum 01.01.2012 von 2,00 €/m³ auf 2,60 €/m³ war aufgrund der zurückliegenden Baumaßnahmen dringend geboten, reichte jedoch für einen kostendeckenden Betrieb nicht aus. Eine weitere Erhöhung der Gebühren zum 01.10.2014 auf 3,10 € wurde deshalb bereits umgesetzt. Das Ergebnis hat sich 2014 gegenüber dem Vorjahr aufgrund eines erhöhten Personal- und Materialaufwands weiter verschlechtert, obwohl Mehreinnahmen, allerdings erst im letzten Quartal, zu verzeichnen waren. Zudem ist die jährliche Wasserverkaufsmenge weiter gesunken und betrug 2014 nur noch 66.200 m³.

Die Wasserverluste sind mit 16,8 % nach 19,7 % leicht besser als im Vorjahr. Sie werden jedoch in beiden Jahren als zu hoch beurteilt.

 

Die ermittelten Zahlen sind nicht mit einer Gebührenkalkulation nach dem KAG zu vergleichen und lassen somit keine Schlüsse auf die Höhe der Gebühr ziehen.

Die Vorgehensweise, Verbindlichkeiten bei der Gemeinde weiterhin banküblich zu verzinsen, ist lediglich hinsichtlich des Zinsansatzes in der Steuerbilanz zwingend notwendig, jedoch im Haushalt der Gemeinde nicht zu vollziehen.

 

Die umfangreichen Unterlagen zum steuerlichen Jahresabschluss liegen der Gemeinde vor und können in der Kämmerei jederzeit eingesehen werden.


Beschluss:

a)    Der Jahresabschluss 2014 der Wasserversorgung Schneeberg mit folgenden

   Summen:
          Bilanz in Aktiva und Passiva                                  1.538.857,80 €
          Jahresverlust lt. Bilanz                                                65.285,73 €
          Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung      65.285,73 €
   wird hiermit festgestellt.

b)    Der Jahresverlust 2014 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

c)    Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind weiterhin banküblich zu verzinsen
   (in Anlehnung an die Zeitreihe SUD 124 der Deutschen Bundesbank).