Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 17.09.2014, lfd.Nr. 0061)
In Verbindung mit den
Arbeiten für die Vermögensbuchführung hat die Dr. Schulte /
Röder-Kommunalberatung, Veitshöchheim, vor kurzem die aktualisierte
Gebührenkalkulation für die gemeindliche Wasserversorgungs- und
Entwässerungseinrichtung vorgelegt.
Mit dem Jahre 2015 begann
für beide Einrichtungen ein neuer (dreijähriger) Kalkulationszeitraum, auf den
die Höhe der derzeit gültigen Benutzungsgebühren abgestellt wurde. In beiden
Kalkulationen wurden nun den ursprünglichen Planungswerten die neuen Ist-Abrechnungswerte
aus der Jahresrechnung 2014 sowie die aktuellen Planungswerte aus der
mittelfristigen Finanzplanung des diesjährigen Haushaltsplanes
gegenübergestellt.
Legt man diese Werte
nunmehr den Gebührenkalkulationen zugrunde, errechnet sich ein Gebührenbedarf
in Höhe von 3,40 € pro cbm Verbrauchsmenge für die Wasserversorgung (derzeitige
Gebühr: 3,10 €/cbm) und von 3,49 € pro cbm Einleitungsmenge für die
Entwässerung (derzeitige Gebühr: 3,20 €/cbm).
Vom Grundsatz her bleiben
die Gebührenvorkalkulationen und damit die derzeitigen Benutzungsgebührensätze
bei beiden Einrichtungen unverändert bis zum Ablauf des aktuellen
Kalkulationszeitraumes (2017) bestehen. Nur bei wesentlichen, nicht
vorhergesehenen Änderungen in den Kalkulationsgrundlagen wäre eine neue
Gebührenkalkulation aufzustellen und die Gebühren gegebenenfalls neu
festzusetzen.
Die Kalkulationen weisen
einen deutlichen Gebührenmehrbedarf bei beiden Einrichtungen aus. Dies ist zu
einem maßgeblichen Anteil auf die gegenüber dem Vorjahr erneut gesunkenen
Wasserverbrauchsmengen und Einleitungsmengen zurückzuführen, welche mit 66.145
cbm (Wasser) und 61.261 cbm (Kanal) neue Tiefststände erreicht haben. Somit hat
sich die Jahresverbrauchs- bzw. Jahreseinleitungsmenge im Laufe der letzten 10
Jahre um etwa 10.000 cbm pro Jahr verringert. Weiter ausschlaggebend für
den Gebührenmehrbedarf sind die höher veranschlagten Planwerte bei den
Unterhaltungskosten, insbesondere aufgrund der in letzter Zeit hohen Anzahl von
Wasserrohrbrüchen.
Trotz des errechneten momentanen
Gebührenmehrbedarfs sollte zum jetzigen Zeitpunkt von einer Neukalkulation und
Neufestsetzung der Gebühren abgesehen werden und zunächst die weitere
Verbrauchs- und Kostenentwicklung abgewartet werden. Nur bei weiter zurück
gehenden Verbrauchsmengen und erneut spürbar steigenden Kosten sollte im
nächsten Jahr eine vorzeitige Gebührenneukalkulation ins Auge gefasst werden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis. Eine
Änderung der Verbrauchsgebührensätze ist in diesem Jahr nicht zu veranlassen.
Diskussionsverlauf:
3. Bgm. Pfeiffer spricht von einem Trend, bei dem sich leider schon wieder eine Erhöhung von 40 bis 50 Cent für Wasser- und Abwassergebühren abzeichnet. Vielleicht sollte sich die Gemeinde eine Grenze von 50 Cent setzen, um nicht wieder in den Bereich von 100.000 € Verlustübertrag zu kommen. Er schlägt vor, die Beschlussempfehlung zu ergänzen, wenn die Grenze von 50 Cent erreicht ist, dann sollen die Gebühren schon früher erhöht werden.
1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass die 107.000 € Verlustübertrag für drei Jahre (= 35.600 € pro Jahr) in der Kalkulation 52 Cent pro m³ ausmachen.
GR Wöber sagt, bei der Kalkulation sind nur die normalen Wasserrohrbrüche enthalten. Er erkundigt sich, ob in der Kalkulation auch z.B. die Maßnahme im Mühlfräulein berücksichtigt ist.
1. Bgm. Kuhn gibt bekannt, dass die Abschreibungen für geplante Maßnahme in der Vermögensbuchführung noch nicht erfasst sind.