Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 09.04.2014, lfd.Nr. 990)

Der Haushaltsplan für das Jahr 2015 wurde in der Finanzausschusssitzung am 07. Mai 2015 eingehend vorberaten. Die Unterlagen hierzu liegen den Fraktionen vollständig vor.

 

Der Verwaltungshaushalt verzeichnet in diesem Jahr absolute Rekordwerte bei den staatlichen Finanzausgleichsleistungen, insbesondere beim Gemeindeanteil am örtlichen Lohn- und Einkommensteueraufkommen und bei den Schlüsselzuweisungen. Lediglich bei den Gewerbesteuereinnahmen ist ein deutlicher Einnahmenrückgang zu erwarten. Die leicht gesunkene Steuer- und Umlagekraft der Gemeinde führt zu einer insgesamt geringfügig niedrigeren Umlagenbelastung. Der weit überwiegende Teil der Einnahmen und Ausgaben zeigt gegenüber dem Vorjahr keine finanziell bedeutenden Veränderungen auf, so dass wiederum alle notwendigen und beabsichtigten Unterhaltungsmaßnahmen und Anschaffungen in sämtlichen gemeindlichen Einrichtungen in ausreichendem Umfang berücksichtigt werden konnten.

Dem Vermögenshaushalt kann ein Betrag in Höhe von 256.300 € zugeführt werden, welcher den Mindestzuführungsbetrag von 78.800 € deutlich übersteigt und einen Investitionsfreibetrag in Höhe von 177.500 € schafft.

 

Der Vermögenshaushalt bewegt sich vom Umfang her auf ähnlich hohem Niveau wie im Vorjahr. Herausragende Maßnahmen darin sind die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses mit Räumlichkeiten für die Feuerwehr im Ortsteil Zittenfelden sowie die Erneuerung der Wasserleitung vom Wasserwerk zum Hochbehälter im Ortsteil Hambrunn. Weitere bedeutende Vorhaben sind die Verbesserung der Abflussverhältnisse im Bereich Ringstraße - Marktstraße, Sanierungsvorhaben im Bereich der Wasserversorgung und umfangreiche Anschaffungen für die Feuerwehren. Hinzu kommen kleinere Anschaffungen, Ausstattungen und Sanierungsmaßnahmen in verschiedenen gemeindlichen Einrichtungen.

Dank des Zuführungsbetrages aus dem Verwaltungshaushalt, der im Rahmen des Finanzausgleichs erneut erhöhten gemeindlichen Investitionspauschale und der Verwendung des Überschusses aus dem Vorjahr in Höhe von ca. 360.000 € kann der Haushalt in diesem Jahr ohne die Inanspruchnahme von Fremdmitteln ausgeglichen und zudem ein Einnahmenüberschuss in Höhe von 59.000 € erzielt werden. Außerdem ist es in diesem Jahr möglich, die derzeit bestehenden Verbindlichkeiten aus Krediten beim Abwasserzweckverband Main-Mud in voller Höhe an den Verband zurück zu zahlen.

 

Die Finanzplanung für die Jahre 2016 bis 2018 sieht als einen Schwerpunkt die Verbesserung der Breitbandversorgung in Schneeberg und seinen Ortsteilen vor. Daneben stehen umfangreiche Sanierungsarbeiten der maroden Leitungssysteme im Bereich der Wasserversorgung und Entwässerung an. Weitere Vorhaben der kommenden Jahre sind unter anderem die Fertigstellung des Dorfgemeinschaftshauses im Ortsteil Zittenfelden, die Erneuerung des Eingangstores am Schneeberger Feuerwehrgerätehaus, Sanierungsarbeiten im Rathaus, sowie die Erdverkabelung in der Schulstraße und im Bühlweg. Inwieweit zur Finanzierung dieser Maßnahmen teilweise die Aufnahme von Krediten notwendig ist, wird von deren Umfang, dem Zeitpunkt der Ausführung und der finanziellen Entwicklung der Gemeinde abhängen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Würdigung, die nachstehende Haushaltssatzung und den vorgelegten Haushaltsplan mit Anlagen.

 

Haushaltssatzung

des Marktes Schneeberg

Landkreis Miltenberg

für das Haushaltsjahr 2015

 

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Schneeberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

 

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ....................... 3.186.600 €

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ......................... 1.069.000 €

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer           a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A).......... 300 v.H.

                                      b) für die Grundstücke...........................................(B)... 300 v.H.

2. Gewerbesteuer.............................................................................................. 300 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf ..................................................................... 350.000 €

festgesetzt.

 

§ 6

 

-/-

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.

 

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Der Marktgemeinderat beschließt ebenfalls den im Haushaltsplan enthaltenen Finanzplan sowie den vorgelegten Stellenplan.


Diskussionsverlauf:

Bürgermeister Kuhn stellt in seiner Haushaltsrede die Entwicklung und die Eckdaten des diesjährigen Haushaltsplanes vor. Er beschreibt und begründet dabei die Notwendigkeit der verschiedenen Bauvorhaben und Anschaffungen und erläutert deren Finanzierung im Haushalt. Außerdem legt er ausführlich den Schuldenstand und die voraussichtliche Schuldenentwicklung der Gemeinde dar.

 

Gemeindekämmerer Grießer ergänzt die Ausführungen des Bürgermeisters und erläutert die sich in bestimmten Haushaltspositionen abbildenden Zusammenhänge des Finanzausgleichssystems und deren Folgen bei einer Veränderung der Konjunkturlage. Er regt dabei an, in der momentan sehr günstigen wirtschaftlichen Situation nicht zu vergessen, für spätere finanzschwächere Haushaltsjahre mögliche Rücklagen zu bilden.

 

Im Anschluss daran nehmen die Fraktionssprecher Kurt Repp, Bernhard Pfeiffer und Ralf Wöber Stellung zum vorliegenden Zahlenwerk.

 

2. Bürgermeister Kurt Repp zeigt sich zufrieden darüber, dass der Verwaltungshaushalt alle notwendigen Haushaltsmittel beinhaltet, um der Verwaltung und den gemeindlichen Einrichtungen einen geregelten Betriebsablauf zu ermöglichen. Zudem sei es erfreulich, einen beachtlichen Investitionsfreibetrag zu erwirtschaften. Die im Vermögenshaushalt ausgewiesenen Investitionen, insbesondere die Erneuerungen der Wasser- und Kanalleitungen, die Anschaffungen für die Feuerwehr, sowie das Dorfgemeinschaftshaus in Zittenfelden, aber auch die Unterhaltung der Spielplätze und Erweiterung zu einem Bewegungspark hält er für sinnvoll und notwendig. Erfreulich sei auch der im Haushaltsplan vorgesehene Schuldenabbau, insbesondere beim Abwasserzweckverband, der zukünftig neue finanzielle Spielräume durch geringere Zinszahlungen eröffnet.

Insgesamt sei es der Verwaltung gelungen, einen stabilen Haushalt aufzustellen, in den alle relevanten Maßnahmen einbezogen sind, ohne neue Kredite aufnehmen zu müssen.

 

3. Bürgermeister Bernhard Pfeiffer bringt seine Zufriedenheit über die derzeit gute finanzielle Situation der Gemeinde zum Ausdruck und spricht einige aktuelle Problembereiche an. So sei für die weitere Verwendung der Schule in Schneeberg bislang noch keine brauchbare Lösung gefunden worden, und auch der Weggang von Gewerbetreibenden aus Schneeberg bereite ihn Sorgen. Der hohe Lohn- und Einkommensteueranteil der Gemeinde sei erfreulich, jedoch stehen ihm die bislang höchsten Personalausgaben entgegen. Sehr positiv sei auch der gemeindliche Forstbetrieb zu bewerten, der seit Jahren effizient arbeitet, und der Gemeinde viel Geld in die Kasse spült.

Bernhard Pfeiffer betont hinsichtlich des geplanten Baus des Dorfgemeinschaftshauses in Zittenfelden, dass seine Fraktion eindeutig hinter dieser Maßnahme stehe, jedoch ein sehr wachsames Auge auf die Kostenentwicklung haben werde. Hierbei könne es ohne Raum- und Platzverluste noch große Einsparungen geben, und dadurch unnötige Kosten für alle Bürgerinnen und Bürger vermieden werden.

 

Gemeinderat Ralf Wöber stellt die Einkommensteuerbeteiligung als Haupteinnahmequelle der Gemeinde heraus und bedauert das mangels vorhandener Gewerbegebiete niedrige Niveau der Gewerbesteuer. Nach den umfangreichen Investitionen der vergangenen Jahre im Bereich der Erziehung und Bildung gelte die Aufmerksamkeit der nächsten Jahre der Sanierung von Wasser- und Abwasserleitungen, der Herstellung von Straßen und der allgemeinen innerörtlichen Entwicklung, um nicht nur in den Neubaugebieten, sondern auch im Altort attraktives Leben und Wohnen gestalten zu können. Er bedauert, dass die hohen Schlüsselzuweisungen und die Investitionspauschale zu einem Großteil von der Kreisumlage aufgebraucht werden und fordert eine Verstärkung der staatlichen Finanzhilfen für strukturschwache Gemeinden.

Deutliche Kritik übt Ralf Wöber hinsichtlich der Außenanlage am Dorfwiesenhaus. Die von der SPD-Fraktion seit Jahren geforderte barrierefreie öffentliche Toilette am Dorfwiesenhaus wurde bisher immer verhindert. Diese Toilette sei jedoch die Basis allen Handelns für seine Fraktion. An der Notwendigkeit des im Haushaltsplan ausgewiesenen Bewegungsparks habe er wegen des ausreichenden Angebots des Turnvereins und des Roten Kreuzes Zweifel.

Bezüglich des geplanten Dorfgemeinschaftshauses in Zittenfelden habe die SPD-Fraktion schon im letzten Jahr auf die zu hohen Kosten verwiesen. Die Notwendigkeit der Schaffung von Räumlichkeiten der aktiven Feuerwehr in Zittenfelden stehe außer Zweifel, jedoch seien die veranschlagten Kosten in Höhe von 340.000 € und die erwarteten Zuschüsse in Höhe von ca. 130.000 € angesichts der vielen anderen Projekte, welche in den nächsten Jahren anstehen, nicht akzeptabel.

Ralf Wöber bringt zum Ausdruck, dass die SPD-Fraktion aus den genannten Gründen dem vorgelegten Haushaltsplan 2015 nicht zustimmen werde.

 

Alle drei Fraktionssprecher wünschen für die Zukunft einen früheren Beginn der Haushaltsberatungen und eine rechtzeitigere Herausgabe des Zahlenmaterials und der Haushaltsunterlagen vor den jeweiligen Finanzausschuss- bzw. Gemeinderatssitzungen.