Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 16.01.2015, lfd.Nr. 0138.2)

Mit Schreiben vom 23.03.2015 teilt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, München, mit, dass dem Antrag auf Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage nicht stattgegeben werden kann.

In Bayern gelten folgende Kriterien für den Einsatz stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen für Zwecke der Verkehrssicherheit:

Es muss eine Örtlichkeit mit hohem Unfallrisiko und besonders hohem Verkehrsaufkommen gegeben sein, an der eine dauerhafte Überwachung erforderlich oder eine andere Form von Geschwindigkeitsüberwachung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich oder zumindest erschwert ist. Der Reduzierung von Verkehrsunfällen ist hierbei absolute Priorität einzuräumen. Die für eine Genehmigung erforderlichen Voraussetzungen liegen nicht vor. Die B 47 weist im Bereich der OD Schneeberg eine weit unterdurchschnittliche tägliche Verkehrsstärke auf. Ebenso zeigt sich das Verkehrsunfallgeschehen unauffällig. Die vorherrschende Situation unterscheidet sich in wesentlicher Weise nicht von den Verhältnissen in zahlreichen anderen Kommunen. Das Ministerium regt daher an, Überlegungen im Hinblick auf eine Steigerung der mobilen Messungen durch die Kommunale Verkehrsüberwachung zu führen und daraus resultierende Entwicklungen zu prüfen.

GR Speth sieht optimistisch in die Zukunft. Eine Ampelanlage an der Kirche hat Schneeberg inzwischen auch bekommen. Immer mehr Gesetze werden in Europa gemacht, Bayern kann sich langfristig nicht dagegen wehren. In dem Zusammenhang wurde auch geschrieben, dass es die Gemeinde selber in der Hand hat. Der Gemeinde Rippberg macht das Problem beim Beschleunigen aus der Ortschaft viel mehr zu schaffen. Er schlägt vor, die Geschwindigkeitsanzeigegeräte einmal umzudrehen und den ausfahrenden Verkehr zu kontrollieren.