Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 04.02.2015, lfd.Nr. 0154, und BAS am 23.02.2015)

1. Bgm. Kuhn berichtet von einer intensiven Bearbeitung dieses Projektes sowohl in Bauausschusssitzungen und Gemeinderatssitzungen. Zuletzt wurden am 23.02.2015 in der Bauausschusssitzung wichtige Entscheidungen getroffen, um heute den fertigen Bauplan vorlegen zu können.

 

Geklärt werden musste noch die Dachform: Trapezdach mit 15° oder ein Ziegeldach mit 30°. Das Amt für Ländliche Entwicklung lehnt Trapezdächer grundsätzlich ab, ganz besonders in der Nähe von Kirchen mit Ziegeldächern.

Die voraussichtlichen Mehrkosten für ein Ziegeldach liegen bei ca. 6.000 €.

 

Der Bauplan beinhaltet vielfache Daten und Berechnungen. Auf einer Grundstücksfläche von 821 m² werden 162 m² überbaut. Die gesamte Nutzungsfläche liegt bei 136,48 m², wobei der Gemeinderaum 38 m² beträgt.

Der gesamte umbaute Raum liegt bei knapp 900 m³, wobei die Gemeinschaftsräume ca. 700 m³ und der Lagerraum 200 m³ betragen. Die pauschale Berechnung nach umbautem Raum ergibt reine Baukosten (ohne Außenanlage, Einrichtungen, Planungskosten, Nebenkosten) in Höhe von 264.000 €.

Laut einer differenzierten Kostenberechnung wird sich das Gesamtprojekt auf knapp 400.000 € belaufen. Nach Abzug der zu erwartenden Zuwendungen über das Amt für Ländliche Entwicklung von ca. 170.000 € und den veranschlagten Eigenleistungen von 60.000 €, werden von der Gemeinde 170.000 € zu tragen sein.

 

1. Bgm. Kuhn bittet um Zustimmung zum vorgelegten Bauantrag und führt aus:

Der Markt Schneeberg beabsichtigt den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses, Zittenfelden 7, Fl.Nrn. 20 und 22. Es handelt sich um ein Vorhaben eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, für den es keinen Bebauungsplan gibt. Auf Stellplätze wird verzichtet, da das Dorfgemeinschaftshaus von den derzeit ca. 60 Einwohnern auf kurzem Wege und in kurzer Zeit erreicht werden kann. Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Für einen Zuwendungsantrag beim Amt für Ländliche Entwicklung ist ein Bauplan erforderlich.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Die Zuwendungsanträge sollen beim Amt für Ländliche Entwicklung gestellt werden.


Diskussionsverlauf:

Ortsprecherin Blatz-Schmitt betont die Bedeutung der Feuerwehr für den gesamten Ortsteil Zittenfelden.

2. Bgm. Repp weist auf den Bericht der Kreisinspektion hin und stellt die Bedeutung von ordentlichen Räumlichkeiten für die Zittenfeldener Bürger heraus. Die CSU-Fraktion erklärt sich mit der Planung einverstanden und wird dem Bauplan zustimmen.

GR Loster erklärt, dass sie wegen der hohen Kosten dem Bauplan nicht zustimmen wird, da sie befürchtet, dass diese Entscheidung zu einer Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer führen wird. (Auf Grund von Einwänden gegen die Niederschrift wird folgender Satz ergänzt:) Sie sagt, in guten Zeiten sind Gemeinden auch verpflichtet Schulden zurück zu fahren und nicht ständig neue Aufgaben zu tätigen, um die nachfolgenden Generationen nicht weiter zu belasten.

3. Bgm. Pfeiffer sagt, dass die Freien Wähler dem Bauantrag zustimmen. Er bedankt sich bei GR Speth für die intensive Arbeit, die er in das Projekt gesteckt hat.

GR Wöber bestätigt, dass das Gebäude benötigt wird, wobei er jedoch gehofft hatte, die Kosten in Höhe von 399.000 Euro für ein einstöckiges Gebäude noch senken zu können. Er schlägt vor, den Bauplan an Firmen zu geben, die ein Gesamtangebot abgeben, um Kosten zu senken.

GR Speth erklärt, dass er, trotz höherer Kosten für das Ziegeldach, dem Bauantrag zustimmen wird. Er übergibt detaillierte Alternativbauplanskizzen mit konkretem Kostenvoranschlag, in der Hoffnung auf geringere Kosten an die Verwaltung. (Auf Grund von Einwänden gegen die Niederschrift wird der Wortbeitrag korrigiert:) GR Speth stimmt der Lösung mit steilem Dach zu, da so ein Bauprojekt nur im Konsens mit der Bevölkerung vor Ort und mit einer breiten Mehrheit im Gemeinderat verwirklicht werden kann. Er sagt, der Gemeinderat, das Planungsbüro und die Bürger von Zittenfelden stehen in der Pflicht, die Kosten nicht aus dem Auge zu verlieren.

1. Bgm. Kuhn meint, dass es ein ganz wichtiger Schritt ist, dass der Bauantrag vorliegt und nun genehmigt werden sollte. Als nächster Schritt komme dann die Ausschreibung.

GR Dolzer spricht für das Alternativangebot von GR Speth, wobei er auch die Meinung von GR Loster vertrete. Er bittet um eine Gesamtzusammenstellung für den Feuerwehrbedarf von Hambrunn, Schneeberg und Zittenfelden.

1. Bgm. Kuhn erklärt, dass alle Kosten für die Wehren in den Haushaltsplanungen erfasst werden und erinnert an das Plädoyer der Ortssprecherin.