Sachverhalt:
Die Eheleute Karoline und Kai Bronnbauer, Weinbergstr. 24, 63936 Schneeberg, beabsichtigen die Erweiterung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 991 der Gemarkung Schneeberg, Rippberger Str. 12.
Es handelt sich um ein Vorhaben eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteils, für den es keinen Bebauungsplan gibt. Der Bauantrag ist zur
Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Die Baupläne sind von
den Angrenzern unterzeichnet. Die Sportfreunde Schneeberg 1928 e.V. wurden als
Nachbarn nach Art. 71 BayBO durch den Markt Schneeberg benachrichtigt, es liegt
hier Erbbaurecht vor. Die Anforderungen aus der Satzung über die Herstellung
von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit vier Stellplätzen erfüllt. Die
fehlende Abstandsflächenübernahme von
Holger Reichert, Fl.Nr. 996, wird lt. Herrn Koy, Architekturbüro ads, noch
nachgereicht.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten
Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur
Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.