Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Herr Tilo Röcklein, Kastellstraße 13b, 63924 Kleinheubach, beabsichtigt die Erdauffüllung auf dem Anwesen 2930/10 (Nachbargrundstück). Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Erweiterung Sommerberg“.

 

Für die insgesamt 70,049m³ Erdauffüllung muss ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt werden. Die Erdauffüllung auf dem Nachbargrundstück ist notwendig, damit der bereits in der Sitzung vom 09.05.2014 behandelte Bauantrag von Tilo Röcklein - Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung - genehmigt wird. Mit dieser Erdauffüllung wird erreicht, dass die geplante Grenzgarage unterhalb der Erschließungsstraße die Vorschriften des Bebauungsplanes „Erweiterung Sommerberg“ einhält (Für Grenzgaragen unterhalb der Erschließungsstraße werden in Abweichung von Art. 6 BayBO talseitige Wandhöhen von 6,0 m zugelassen. Die max. bergseitige Wandhöhe wird auf max. 3,5 m festgesetzt.)


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten.