Sachverhalt:
Die Eheleute Raphaela und Martin
Henn, In der Winterhelle 23, 63936 Schneeberg, beabsichtigen auf ihrem
Grundstück in Schneeberg, Bergstraße 16, Fl. Nr. 2930/4, den Neubau eines
Einfamilienhauses. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes „Erweiterung Sommerberg“.
Es wird Antrag auf Freistellung
vom Genehmigungsverfahren gestellt.
Die Baupläne sind von den
Angrenzern unterzeichnet. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für
Kraftfahrzeuge wird mit 2 Stellplätzen erfüllt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorliegenden
Bauantrag. Einwendungen werden nicht erhoben.
Mit einer Freistellung vom Genehmigungsverfahren besteht
Einverständnis.
Das Abstecken und die Schnurgerüstabnahme müssen auf
Kosten des Bauherrn durch das Landratsamt erfolgen.
Mit dem Bau kann erst nach Fertigstellung der
Erschließungsanlage bzw. mit der Freigabe durch die Marktgemeinde begonnen
werden. Der Beginn der Baumaßnahme (Baugrubenaushub) ist der Gemeindeverwaltung
rechtzeitig mitzuteilen.
Vor Baubeginn hat ebenfalls die Abnahme des Gehweges
durch die Gemeindeverwaltung zu erfolgen.
1. Bgm.
Kuhn hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teilgenommen.