Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Eheleute Nicole und Stefan Karges, Ringstr. 28, 63936 Schneeberg, beabsichtigen auf ihrem Grundstück in Schneeberg, Roscheklinge 1, Fl.Nr. 1790/1, den Neubau eines Einfamilienhauses. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“. Es wird Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren gestellt. Die Baupläne sind von den Angrenzern bis auf die Nachbarin Heidemarie Blödt, Theodor-Heuss-Str. 22, 61137 Schöneck Kilianstädten, unterschrieben. Diese wurde nach Art. 71 BayBO durch die Gemeinde über den Bauantrag benachrichtigt.

Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit 2 Stellplätzen erfüllt.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorliegenden Bauantrag. Mit einer Freistellung vom Genehmigungsverfahren besteht Einverständnis.

Das Abstecken und die Schnurgerüstabnahme müssen auf Kosten des Bauherrn durch das Landratsamt Miltenberg erfolgen.

Der Beginn der Baumaßnahme (Baugrubenaushub) ist der Gemeindeverwaltung rechtzeitig mitzuteilen.

Vor Baubeginn hat ebenfalls die Abnahme der Straße/Gehweg durch die Gemeindeverwaltung zu erfolgen.