Sachverhalt:
Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde hat in
ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 13.08.13
Nr. 24-8291.06-12/13 zu dem genannten Bauleitplanentwurf Stellung genommen.
Der Bauleitplanentwurf ist inzwischen aus raumordnerischer Sicht nicht
wesentlich geändert worden. Die Regierung von Unterfranken verweist weiterhin
auf die vorgenannte Stellungnahme. Der Bedarf – unter Berücksichtigung der
demographischen Entwicklung - für das Baugebiet, in dem 15 Baugrundstücke mit 3
zulässigen Vollgeschossen vorgesehen sind, ist nach wie vor nicht dargelegt. Es
sind verfügbare Bauplätze vorhanden und es dürfte auch zumindest ein Teil des
künftigen Bedarfs aus den „zurückgehaltenen“ Baugrundstücken gedeckt werden.
Des Weiteren sind auch innerörtliche Leerstände in die Betrachtungen mit
einzubeziehen.
Erläuterung der Verwaltung:
Die Verwaltung hält die Argumentation für die Ausweisung des Baugebietes
in der Begründung für ausreichend. Es werden in Schneeberg keine leerstehenden
Gebäude angeboten, die für junge Familien als Bauplatz geeignet sind. Geeignete
unbebaute Grundstücke werden von privaten Eigentümern zurzeit nicht verkauft.
Wie bereits festgestellt, besteht eine große Nachfrage an den
auszuweisenden Grundstücken.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat Schneeberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und
beschließt, die Ausweisung der Bauflächen weiter zu betreiben.