Sachverhalt:
Am 24.09.2013 hat Herr Dipl.Kfm. Georg Höfling vom Bayerischen
Kommunalen Prüfungsverband den kaufmännischen Jahresabschluss und die Arbeiten
zur Abgabe der Steuererklärungen für die gemeindliche
Wasserversorgungseinrichtung für das Jahr 2012 durchgeführt.
Der Jahresabschluss 2012
weist folgende Summen aus:
Bilanz in Aktiva und Passiva 1.704.434,25 €
Jahresverlust lt. Bilanz 50.652,32 €
Jahresverlust lt. Gewinn-
und Verlustrechnung 50.652,32 €.
Der Jahresverlust 2012 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sollen weiterhin banküblich verzinst
werden.
Der Markt Schneeberg erwartet für das Jahr 2012 eine
Steuerrückerstattung in Höhe von 3.179,39
€, da durch die Baumaßnahme „Erweiterung Wasserwerk -
Ultrafiltrationsanlage“ noch ein Vorsteuerüberhang ausstand. Rechnungen mit
enthaltener Vorsteuer in Höhe von 3.166,21 € waren zwar bereits im
Sachbuch 2011 gebucht, der Anspruch konnte aber erst 2012 geltend gemacht
werden, da Vorsteuern aus Rechnungen unabhängig von der Verbuchung immer erst
im Jahr des Rechnungseingangs anzusetzen sind.
Im Sachbuch 2012 waren wieder solche Beträge enthalten, allerdings nur
in Höhe von 671,53 €. Diese werden in der Bilanz als noch nicht
abzugsfähige Vorsteuer ausgewiesen.
Aufgrund des Fehlens der Gewinnerzielungsabsicht besteht keine
Gewerbesteuerpflicht. Da wegen des Jahresverlustes und auch wegen der hohen
steuerlichen Verlustvorträge kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde,
fiel keine Körperschaftssteuer an.
Der steuerliche Verlust weicht wie in den Vorjahren zum Teil erheblich
von den Zahlen der Kalkulation nach dem KAG ab, da Beitragseinnahmen aus
Vorjahren anders berücksichtigt werden müssen. Zudem können die Staatszuschüsse
steuerlich erfolgsneutral behandelt und somit steuerlich höhere Abschreibungen
angesetzt werden. Außerdem sind als Zinsen nur tatsächliche und nicht
kalkulatorische Zinsen ansetzbar. Auf längere Sicht ist nicht mit der Zahlung
von Körperschaftssteuer zu rechnen.
Die Erhöhung der Gebühren zum 01.01.2012 von 2,00 €/m³ auf 2,60 €/m³ führte zu Mehreinnahmen von ca.
37.000 € beim Wasserverkauf. Dem stehen im Rechnungsabschluss Mehrausgaben in
Höhe von insgesamt ca. 6.000 € entgegen, so dass sich der steuerliche
Jahresverlust aus dem Vorjahr in Höhe von 81.000 € um 30.000 € auf 51.000 €
verringert hat.
Hinsichtlich der Wasserverluste ist festzustellen, dass sie sich im
Jahre 2012 mit 19,6 % in etwa auf dem Vorjahresniveau bewegen, jedoch in beiden
Jahren als zu hoch angesehen werden.
Die ermittelten Zahlen sind nicht mit einer Gebührenkalkulation nach dem
KAG zu vergleichen und lassen somit keine Schlüsse auf die Höhe der Gebühr
ziehen.
Die Vorgehensweise, Verbindlichkeiten bei der Gemeinde weiterhin
banküblich zu verzinsen, ist lediglich hinsichtlich des Zinsansatzes in der
Steuerbilanz zwingend notwendig, jedoch im Haushalt der Gemeinde nicht zu
vollziehen.
Die umfangreichen Unterlagen zum steuerlichen Jahresabschluss liegen der
Gemeinde vor und können in der Kämmerei jederzeit eingesehen werden.
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2012 der
Wasserversorgung Schneeberg mit folgenden
Summen:
Bilanz in Aktiva und Passiva 1.704.434,25 €
Jahresverlust lt. Bilanz
50.652,32 €
Jahresverlust lt. Gewinn- und
Verlustrechnung 50.652,32 €
wird hiermit festgestellt.
b)
Der
Jahresverlust 2012 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
c)
Verbindlichkeiten
bei der Gemeinde sind weiterhin banküblich zu verzinsen.