Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Am 24.09.2013 hat Herr Dipl.Kfm. Georg Höfling vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband den kaufmännischen Jahresabschluss und die Arbeiten zur Abgabe der Steuererklärungen für die gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung für das Jahr 2012 durchgeführt.

Der Jahresabschluss 2012 weist folgende Summen aus:

Bilanz in Aktiva und Passiva                                     1.704.434,25 €

Jahresverlust lt. Bilanz                                                   50.652,32 €

Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung           50.652,32 €.

Der Jahresverlust 2012 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sollen weiterhin banküblich verzinst werden.

 

Der Markt Schneeberg erwartet für das Jahr 2012 eine Steuerrückerstattung in Höhe von 3.179,39 €, da durch die Baumaßnahme „Erweiterung Wasserwerk - Ultrafiltrationsanlage“ noch ein Vorsteuerüberhang ausstand. Rechnungen mit enthaltener Vorsteuer in Höhe von 3.166,21 € waren zwar bereits im Sachbuch 2011 gebucht, der Anspruch konnte aber erst 2012 geltend gemacht werden, da Vorsteuern aus Rechnungen unabhängig von der Verbuchung immer erst im Jahr des Rechnungseingangs anzusetzen sind.

Im Sachbuch 2012 waren wieder solche Beträge enthalten, allerdings nur in Höhe von 671,53 €. Diese werden in der Bilanz als noch nicht abzugsfähige Vorsteuer ausgewiesen.

 

Aufgrund des Fehlens der Gewinnerzielungsabsicht besteht keine Gewerbesteuerpflicht. Da wegen des Jahresverlustes und auch wegen der hohen steuerlichen Verlustvorträge kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde, fiel keine Körperschaftssteuer an.

Der steuerliche Verlust weicht wie in den Vorjahren zum Teil erheblich von den Zahlen der Kalkulation nach dem KAG ab, da Beitragseinnahmen aus Vorjahren anders berücksichtigt werden müssen. Zudem können die Staatszuschüsse steuerlich erfolgsneutral behandelt und somit steuerlich höhere Abschreibungen angesetzt werden. Außerdem sind als Zinsen nur tatsächliche und nicht kalkulatorische Zinsen ansetzbar. Auf längere Sicht ist nicht mit der Zahlung von Körperschaftssteuer zu rechnen.

 

Die Erhöhung der Gebühren zum 01.01.2012 von 2,00 €/m³ auf  2,60 €/m³ führte zu Mehreinnahmen von ca. 37.000 € beim Wasserverkauf. Dem stehen im Rechnungsabschluss Mehrausgaben in Höhe von insgesamt ca. 6.000 € entgegen, so dass sich der steuerliche Jahresverlust aus dem Vorjahr in Höhe von 81.000 € um 30.000 € auf 51.000 € verringert hat.

Hinsichtlich der Wasserverluste ist festzustellen, dass sie sich im Jahre 2012 mit 19,6 % in etwa auf dem Vorjahresniveau bewegen, jedoch in beiden Jahren als zu hoch angesehen werden.

 

Die ermittelten Zahlen sind nicht mit einer Gebührenkalkulation nach dem KAG zu vergleichen und lassen somit keine Schlüsse auf die Höhe der Gebühr ziehen.

Die Vorgehensweise, Verbindlichkeiten bei der Gemeinde weiterhin banküblich zu verzinsen, ist lediglich hinsichtlich des Zinsansatzes in der Steuerbilanz zwingend notwendig, jedoch im Haushalt der Gemeinde nicht zu vollziehen.

 

Die umfangreichen Unterlagen zum steuerlichen Jahresabschluss liegen der Gemeinde vor und können in der Kämmerei jederzeit eingesehen werden.

 


Beschluss:

a)  Der Jahresabschluss 2012 der Wasserversorgung Schneeberg mit folgenden     
 Summen:
          Bilanz in Aktiva und Passiva                                            1.704.434,25 €
          Jahresverlust lt. Bilanz                                                          50.652,32 €
          Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung                 50.652,32 €
 wird hiermit festgestellt.

b)    Der Jahresverlust 2012 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

c)    Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind weiterhin banküblich zu verzinsen.