Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 14.08.2013 deckt sich im Wesentlichen mit der Stellungnahme der Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat Schneeberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stellt fest, dass die Marktgemeinde Schneeberg nur noch Eigentümerin von einem Bauplatz ist.

Die vorhandenen Baulücken in Schneeberg, besonders im Baugebiet Roscheklinge, haben sich in den letzten beiden Jahren sehr stark vermindert. Für junge bauwillige Familien ist es äußerst schwierig, in Schneeberg einen geeigneten Bauplatz zu finden. Einige Bemühungen junger bauwilliger Familien blieben in den letzten Jahren erfolglos.

 

Im Umlegungsverfahren ist gesetzlich vorgeschrieben, den Eigentümer von Grundstücken Bauplätze zuzuteilen, falls sie dies wünschen. Diese Baulücken werden oft für die kommende Generation vorgehalten und unterliegen keinem Bebauungszwang. Sinnvoll wäre es, wenn die Regierung der Gemeinde eine Möglichkeit der Besteuerung für solche Bauplätze einräumen würde.

Die Ergebnisse der Umfrage bei den Eigentümern der Baulücken im Jahre 2012 mit der Aktualisierung bis heute ist in einer Übersicht beigelegt. Von den 36 Bauplätzen in Schneeberg stehen 6 Bauplätze zum Verkauf zur Verfügung. Von diesen sechs Bauplätzen haben drei Bauplätze eine Größe von über 1000 qm, bedingt durch die steile Lage, und sind nicht ohne größere Aufwendungen zu bebauen. Diese Übersicht zeigt, dass der Bedarf neue Bauplätze in Schneeberg zu schaffen, notwendig ist.

 

Im Rahmen der Umlegung des Baugebietes Sommerberg werden der Gemeinde voraussichtlich ca.  die Hälfte der 15 Bauplätze zugeteilt. Diese werden bei Verkauf durch die Gemeinde mit einer Pflicht zur Bebauung innerhalb einer bestimmten Anzahl von Jahren versehen.