Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde nimmt in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange nach Prüfung im Hinblick auf die Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB und Berücksichtigungspflicht von Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung wie folgt Stellung:

Unter dem Leitprinzip der Nachhaltigkeit sollen der Flächen- und Ressourcenverbrauch reduziert werden und zu diesem Zweck vorhandene Potentiale (z.B. Baulandreserven, Brachflächen) in den Siedlungsgebieten genutzt und flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen angewendet werden. In diesem Zusammenhang verweist die Regierung von Unterfranken auf das IMS vom 15.10.03, betreffend die Beschlüsse des Bayer. Landtags zur Verringerung des Flächenverbrauchs im Zusammenhang mit der Gesamtfortschreibung des LEP. Die Einwohnerentwicklung in der Gemeinde ist seit Jahren rückläufig; zudem sind in den bestehenden Wohngebieten Baulücken vorhanden. Des Weiteren ist nicht dargelegt, wie verhindert werden soll, dass wiederum neue Baulücken entstehen. Um darzulegen ob den o.a. Festlegungen Rechnung getragen wird, ist das Erfordernis der Planung in den vorliegenden Größenordnung entsprechend dem vorgenannten IMS über Angaben in den vorliegenden Begründungen hinaus detailliert und nachvollziehbar (insbesondere mit Angaben zur Bedarfsberechnung und Reserveflächen) zu begründen. Soweit das Erfordernis der Planung nicht nachgewiesen wird, bestehen aufgrund der vorgenannten raumordnerischen Vorgaben Bedenken gegen die Planung.

 

1. Bgm. Kuhn sagt, dass er aus diesem Grund die Aufstellung über die noch zur Verfügung stehenden Bauplätze in Schneeberg aktualisiert hat. Eine Ablichtung liegt den Mitgliedern des Marktgemeinderates vor.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat Schneeberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stellt fest, dass die Marktgemeinde Schneeberg nur noch Eigentümerin von einem Bauplatz ist.

Die vorhandenen Baulücken in Schneeberg, besonders im Baugebiet Roscheklinge, haben sich in den letzten beiden Jahren sehr stark vermindert. Für junge bauwillige Familien ist es äußerst schwierig, in Schneeberg einen geeigneten Bauplatz zu finden. Einige Bemühungen junger bauwilliger Familien blieben in den letzten Jahren erfolglos.

Im Umlegungsverfahren ist gesetzlich vorgeschrieben, den Eigentümer von Grundstücken Bauplätze zuzuteilen, falls sie dies wünschen. Diese Baulücken werden oft für die kommende Generation vorgehalten und unterliegen keinem Bebauungszwang. Sinnvoll wäre es, wenn die Regierung der Gemeinde eine Möglichkeit der Besteuerung für solche Bauplätze einräumen würde.

Die Ergebnisse der Umfrage bei den Eigentümern der Baulücken im Jahre 2012 mit der Aktualisierung bis heute ist in einer Übersicht beigelegt. Von den 36 Bauplätzen in Schneeberg stehen 6 Bauplätze zum Verkauf zur Verfügung. Von diesen sechs Bauplätzen haben drei Bauplätze eine Größe von über 1000 qm, bedingt durch die steile Lage, und sind nicht ohne größere Aufwendungen zu bebauen. Diese Übersicht zeigt, dass der Bedarf neue Bauplätze in Schneeberg zu schaffen, notwendig ist.

 

Im Rahmen der Umlegung des Baugebietes Sommerberg wird der Gemeinde voraussichtlich ca. die Hälfte der 15 Bauplätze zugeteilt. Diese werden bei Verkauf durch die Gemeinde mit einer Pflicht zur Bebauung innerhalb einer bestimmten Anzahl von Jahren versehen.