Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Das Vermessungsamt nimmt mit Schreiben vom 06. August 2013 wie folgt Stellung:

1.    Die Kartengrundlage der Planung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes entspricht dem aktuellen Stand des Liegenschaftskataster vom 06.08.2013

2.    Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Planung die rückwärtigen, außerhalb des Ausübungsbereiches des Bebauungsplanes liegenden Grundstücke im nördlichen und südlichen Bereich keine öffentliche Erschließung erhalten.
Erläuterung der Verwaltung:
Diese Tatsache ist dem Markt Schneeberg bekannt, es wird hierfür keine öffentliche Erschließung vorgesehen.

3.    Soll nach den Vorschriften des BauGB ein Umlegungsverfahren durchgeführt werden, ist zu prüfen ob eine Landabfindung für alle Beteiligten des Verfahrens im Rahmen ihres Sollanspruchs realisierbar ist, zumal nach B-Plan lediglich 15 Bauplätze als neue Zuteilungsflurstücke vorgesehen sind. Nach BauGB besteht die Möglichkeit „Kleineinlieger“ auch außerhalb des Umlegungsgebietes mit Land abzufinden, vorausgesetzt die Kommune kann solche Ersatzflächen zur Verfügung stellen.
Erläuterung der Verwaltung:
Das Vermessungsamt ist bereits mit dem Umlegungsverfahren beauftragt.

4.    Das Flurstück 2948 ist teilweise in das Verfahren einbezogen. Dadurch entsteht außerhalb eine „Minifläche“, die wirtschaftlich nicht nutzbar ist. Durch eine geringfügige Änderung des Geltungsbereiches könnte das Grundstück ganz einbezogen werden.
Erläuterung der Verwaltung:
Das Grundstück wird komplett in den Geltungsbereich aufgenommen.

5.    Im Vorgriff auf die katastertechnische Behandlung und spätere Zeitersparnis wäre es von Vorteil baldmöglichst Straßenbezeichnung und neue Hausnummern im Plangebiet festzulegen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat Schneeberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, das Grundstück Fl.Nr. 2948 komplett in den Geltungsbereich aufzunehmen.