Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

In der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg wird mit Schreiben vom 13.08.2013 zu der Wasserversorgung, dem Trinkwasserschutzgebiet, der Abwasserbeseitigung, dem Niederschlagswasser und dem Wild abfließenden Wasser Stellung genommen.

 

1. Wasserversorgung

Die Versorgung des Planungsgebietes mit Trink-, Brauch- und Löschwasser ist durch Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz sicherzustellen. Inwieweit die vorhandenen Anlagen ausreichend bemessen sind, ist zu prüfen und gegebenenfalls eine Anpassung vorzunehmen.

 

Erläuterung der Verwaltung:

Die Höhe des vorhandenen Hochbehälters lässt eine ausreichende Versorgung mit Trink,- Brauch- und Löschwasser zu. Die Wasserleitung in der Bergstraße wird auf eine ausreichende Dimensionierung überprüft.

 

2. Trinkwasserschutzgebiete

Schutzgebiete für öffentliche Trinkwassergewinnungsanlagen werden durch die Planung nicht berührt.

 

3. Abwasserbeseitigung

Für die Kanalisation des Marktes Schneeberg besteht ein durch das Ingenieurbüro Bernd Eilbacher ergänzter Entwurf vom April 2010, der vom WWA mit Datum vom 21.06.2010 begutachtet und vom LRA am 20.07.2010 genehmigt wurde. Das Planungsgebiet ist zu ca. 50 % als bestehendes Gebiet und ca. 50 % als mögliche Erweiterungsfläche enthalten. Die Mischwasserbehandlung erfolgt im bestehenden RÜB 2. Insoweit kann die Abwasserbeseitigung unter der Voraussetzung von ausreichend dimensionierten Kanälen gemäß den a.a.R.d.T. gewährleistet werden. Die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Kanäle ist dahingehend noch zu prüfen. Soweit erforderlich, sind vor einer Bebauung des Gebietes entsprechende Ergänzungen des Kanalnetzes vorzunehmen.

 

Erläuterung der Verwaltung:

Die Leistungsfähigkeit der Kanäle wird überprüft und ggf. entsprechend angepasst.

 

4. Niederschlagswasser

Das anfallende Niederschlagswasser soll auf dem jeweiligen Grundstück Versickerungsanlagen zugeführt und das Überwasser in die kommunale Mischwasserkanalisation abgeleitet werden. Bei einer Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser über Anlagen sind die Vorgaben der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NwFreiV) und die hierzu erlassenen technischen Regeln zu beachten. Soweit die NwFreiV nicht greift, ist eine eigene wasserrechtliche Erlaubnis bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.

 

Erläuterung der Verwaltung:

Der Hinweis wird unter planungsrechtliche Festsetzungen "Niederschlagswasser" in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

5. Wild abfließendes Wasser

Das Baugebiet selbst und insbesondere die nach Norden angrenzenden Flächen befinden sich in steilem Gelände. Bei Starkniederschlägen muss von der Bergseite her mit einem verstärkten Niederschlagsabfluss gerechnet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für die schadlose Ableitung dieses Oberflächenwassers geeignete Vorkehrungen zu treffen sind.

 

Erläuterung der Verwaltung:

Bei dem bereits bebauten Gelände mit gleich steilem Gelände am Sommerberg in östlicher Richtung sind bei Starkniederschlägen keine Probleme aufgetreten.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat Schneeberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, die Wasserleitung in der Bergstraße auf ausreichende Dimensionierung zu überprüfen, ebenso wie die Leistungsfähigkeit der Kanäle. Der Hinweis zum Niederschlagswasser wird in die planungsrechtlichen Festsetzungen übernommen.


Diskussionsverlauf:

GR Lausberger erkundigt sich, ob die Leistungsfähigkeit der Kanäle schon überprüft wurde, was von 1. Bgm. Kuhn verneint wird.