Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

In der Stellungnahme des Landratsamtes wird mit Schreiben vom 23.08.2013 zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Natur- und Landschaftsschutz, Immissionsschutz und zu den Geundheitsamtlichen Belangen Stellung genommen. Die Stellungnahme bezüglich des Brandschutzes wird noch nachgereicht.

 

A) Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Mit dem Vorhaben besteht aus bauleitplanerischer und bauordnungsrechtlicher Sicht Einverständnis. Bei der Überarbeitung des Planentwurfes ist darauf zu achten, dass die Systematik der Festsetzungen eingehalten und die jeweiligen Rechtsgrundlagen für die Festsetzungen mit aufgeführt werden.

 

Erläuterung der Verwaltung:

Die Systematik der Festsetzungen wird soweit möglich überarbeitet und die fehlenden Rechtsgrundlagen aufgenommen.

 

B) Natur- und Landschaftsschutz

Mit der Bebauungsplanerweiterung besteht aus naturschutzrechtlicher Sicht unter Beachtung folgender Anmerkungen Einverständnis.

Der Erweiterungsbereich ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Schneeberg als Wohnbaugebiet dargestellt und liegt außerhalb des Landschaftsschutzgebietes Bayerischer Odenwald. Im randlichen Oberhangbereich des Baugebietes wird in geringem Umfang ein kartiertes Biotop tangiert. Die Eingriffe wurden bilanziert und dem Ausgleichsbedarf zugerechnet.

Im Rahmen der Vorarbeiten zur Planung wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt. Im Ergebnis ist das Vorhaben dann vertretbar, wenn die in den Texten zum Plan (Festsetzungen sowie Begründung) enthaltenen Vermeidungs-, Minimierungs- sowie Ausgleichsmaßnahmen in der dort beschriebenen Form zur Ausführung kommen.

Die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung wurde durchgeführt. Im Ergebnis soll der Ausgleich im Wald erfolgen und wurden dem Bebauungsplan zugeordnet. Die entsprechenden Ausführungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt vom 16.07.2013 liegen den Unterlagen bei. Dort wird von einem Ausgleichsbedarf von 0,62 ha ausgegangen. Die anschließende Feinplanung hat ergeben, dass dieser Wert auf 0,65 ha zu korrigieren ist. Die dann noch überschüssige Ausgleichsfläche, die in das Ökokonto der Gemeinde Schneeberg eingestellt werden soll, ist entsprechend nach unten anzupassen. Abschließend weist das Landratsamt Miltenberg darauf hin, dass sich in der Begründung ein Schreibfehler eingeschlichen hat, der berichtigt werden soll.

 

Erläuterung der Verwaltung:

Die Begründung wird redaktionell geändert.

 

C) Immissionsschutz

Der Geltungsbereich des Bauleitplanes liegt im Einwirkungsbereich von Straßenverkehrsgeräuschen ausgehend von der B 47. Bezogen auf die jeweils vom Lärm am meisten betroffenen Einwirkungsorte ist zur Beurteilung der dem Straßenverkehrslärm zuzurechnenden Verkehrsgeräusche eine Schallimmissionsberechnung durchzuführen. Als Beurteilungsgrundlage dient die „RLS- 90, Richtlinien für den Schutz von Straßen“. Angaben über die für das Prognosejahr zu erwartende jeweilige Straßenverkehrsbelastung und DTV-Werte sind über das Straßenbauamt Aschaffenburg zu erhalten. Im Falle von Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte wären Maßnahmen zum Schallschutz auszuarbeiten. Bei der Erstellung der Schallimmissionsberechnung sind die Höhenunterschiede zwischen Straße und Immissionsorten, sowie bereits vorhandene Wohnbebauung zu berücksichtigen.

Der Bebauungsplan liegt ebenso im Einwirkungsbereich von Verkehrsgeräuschen ausgehend von der Bahnlinie Miltenberg – Buchen. Bezogen auf die jeweils vom Lärm am meisten betroffenen Einwirkungsorte ist zur Beurteilung der von dem Verkehrsträger Schiene ausgehenden Verkehrsgeräusche eine Schallimmissionsberechnung durchzuführen. Als Beurteilungsgrundlage für Schienenlärm dient die „Schall 03, Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen“. Angaben zur Streckenbelastung (Zugzahlen) sind über Regionalnetz Spessart – Untermain, Ludwigstraße 2, 637139 Aschaffenburg, zu erhalten.

Es bedarf der Prüfung und Mitteilung, inwieweit im örtlichen Bereich Gewerbebetriebe ansässig sind, bei denen mit flächenübergreifenden Störungen, etwa durch Lärm, auf das geplante Baugebiet zu rechnen ist.

 

Erläuterung der Verwaltung:

Jeweils eine Schallimmissionsberechnung zur Beurteilung des Straßenverkehrslärms sowie des Verkehrsträgers Schiene werden beauftragt und evtl. erforderliche Schutzmaßnahmen in den B-Planentwurf eingearbeitet.

Einwirkende Gewerbebetriebe sind im Umkreis des Geltungsbereiches nicht vorhanden.

 

D) Brandschutz

Die Stellungnahme wird nachgereicht.

 

E) Gesundheitsamtliche Belange

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die gültigen Rechtsvorschriften sind zu beachten. Die baulich genutzten Grundstücke müssen über eine ordnungsgemäße Trinkwasserversorgung verfügen. Die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser in ausreichender Menge und mit ausreichendem Druck ist sicherzustellen. Der Anschluss aller Anwesen an eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigungsanlage ist zu gewährleisten.

 

Erläuterung der Verwaltung:

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik werden angewandt und die Grundstücke ordnungsgemäß an die Trinkwasserversorgung und Abwasserableitung angeschlossen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat Schneeberg nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, die Systematik der Festsetzungen soweit möglich zu überarbeiten und die Begründung redaktionell zu ändern. Weiterhin werden die beiden Gutachten zu den Einwirkungen der Verkehrsgeräusche Straße und Schiene beauftragt und deren Ergebnisse in den Bebauungsplan eingearbeitet.


Diskussionsverlauf:

GR Lausberger erkundigt sich nach den Kosten für ein solches Gutachten. Woraufhin Bürgermeister Kuhn von 3.200 Euro netto, berichtet.