Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 12.09.2012, lfd.Nr. 734)
In Verbindung mit den
Arbeiten für die Vermögensbuchführung hat die Röder-Kommunalberatung GmbH,
Veitshöchheim, vor kurzem die aktualisierte Gebührenkalkulation für die
gemeindliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung vorgelegt.
Mit dem Jahre 2012 begann
für beide Einrichtungen ein neuer (dreijähriger) Kalkulationszeitraum, auf den
die Höhe der derzeit gültigen Benutzungsgebühren abgestellt wurde. In beiden
Kalkulationen wurden nun den ursprünglichen Planungswerten die neuen
Ist-Abrechnungswerte aus der Jahresrechnung 2012 sowie die aktuellen
Planungswerte aus der mittelfristigen Finanzplanung des diesjährigen
Haushaltsplanes gegenübergestellt.
Legt man diese Werte
nunmehr den Gebührenkalkulationen zugrunde, errechnet sich ein Gebührenbedarf in
Höhe von 3,18 € pro cbm Verbrauchsmenge für die Wasserversorgung (derzeitige
Gebühr: 2,60 €/cbm) und von 3,23 € pro cbm Einleitungsmenge für die
Entwässerung (derzeitige Gebühr: 2,70 €/cbm).
Vom Grundsatz her bleiben
die Gebührenvorkalkulationen und damit die derzeitigen Benutzungsgebührensätze
bei beiden Einrichtungen unverändert bis zum Ablauf des aktuellen
Kalkulationszeitraumes (2014) bestehen. Nur bei wesentlichen, nicht
vorhergesehenen Änderungen in den Kalkulationsgrundlagen wäre eine neue Gebührenkalkulation
aufzustellen und die Gebühren gegebenenfalls neu festzusetzen.
Die Kalkulationen weisen
auf den ersten Blick einen erheblichen Gebührenmehrbedarf bei beiden
Einrichtungen aus. Bei genauerer Betrachtung wird jedoch ersichtlich, dass der
Mehrbedarf im Bereich der Wasserversorgung aus der Deckung aufgelaufener
Fehlbeträge aus Vorjahren resultiert, welche sich nunmehr aufgrund der
Darstellung in der Gebührenkalkulation auf die (kurze) Restlaufzeit des
aktuellen Kalkulationszeitraumes konzentrieren. Ohne die Berücksichtigung
dieser Fehlbeträge wäre im vergangenen Jahr trotz der angefallenen hohen
Unterhaltungskosten für das Leitungsnetz und trotz der gegenüber dem Vorjahr
nur leicht gestiegenen Verbrauchsmenge lediglich ein Defizit in Höhe von etwa
8.000 € entstanden.
Bei der
Entwässerungseinrichtung zeichnet sich die gleiche Problematik ab. Hinzu kommen
hierbei erhebliche jährliche Schwankungen bei den Betriebskosten im Bereich des
Abwasserzweckverbandes Main-Mud, die im Wesentlichen durch die Höhe der vom
Verband zu zahlenden jährlichen Abwasserabgabe und dem Umfang der notwendigen
Unterhaltungsmaßnahmen an den gemeindlichen Regenüberlaufbecken und
Kanalleitungen beeinflusst werden.
Unter diesen Umständen sind
keine wesentlichen unvorhergesehenen Änderungen in den Kalkulationsgrundlagen
ersichtlich, die eine sofortige Gebührenneukalkulation erforderlich machen. Es
empfiehlt sich, rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraumes im
nächsten Jahr eine neue Gebührenkalkulation aufzustellen, die neben der
Berücksichtigung aufgelaufener Fehlbeträge auch eine Überarbeitung und
Aktualisierung der jeweiligen Zeitanteile bei den Verwaltungskosten sowie eine
vorausschauende Betrachtung möglicher Veränderungen bei den kalkulatorischen
Kosten über den gesamten Kalkulationszeitraum beinhaltet.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis. Eine Änderung der
Verbrauchsgebührensätze ist lt. Schreiben der Röder-Kommunalberatung vom
05.09.2013 derzeit nicht erforderlich.