Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 12.09.2012, lfd.Nr. 734)

In Verbindung mit den Arbeiten für die Vermögensbuchführung hat die Röder-Kommunalberatung GmbH, Veitshöchheim, vor kurzem die aktualisierte Gebührenkalkulation für die gemeindliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung vorgelegt.

 

Mit dem Jahre 2012 begann für beide Einrichtungen ein neuer (dreijähriger) Kalkulationszeitraum, auf den die Höhe der derzeit gültigen Benutzungsgebühren abgestellt wurde. In beiden Kalkulationen wurden nun den ursprünglichen Planungswerten die neuen Ist-Abrechnungswerte aus der Jahresrechnung 2012 sowie die aktuellen Planungswerte aus der mittelfristigen Finanzplanung des diesjährigen Haushaltsplanes gegenübergestellt.

 

Legt man diese Werte nunmehr den Gebührenkalkulationen zugrunde, errechnet sich ein Gebührenbedarf in Höhe von 3,18 € pro cbm Verbrauchsmenge für die Wasserversorgung (derzeitige Gebühr: 2,60 €/cbm) und von 3,23 € pro cbm Einleitungsmenge für die Entwässerung (derzeitige Gebühr: 2,70 €/cbm).

 

Vom Grundsatz her bleiben die Gebührenvorkalkulationen und damit die derzeitigen Benutzungsgebührensätze bei beiden Einrichtungen unverändert bis zum Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraumes (2014) bestehen. Nur bei wesentlichen, nicht vorhergesehenen Änderungen in den Kalkulationsgrundlagen wäre eine neue Gebührenkalkulation aufzustellen und die Gebühren gegebenenfalls neu festzusetzen.

 

Die Kalkulationen weisen auf den ersten Blick einen erheblichen Gebührenmehrbedarf bei beiden Einrichtungen aus. Bei genauerer Betrachtung wird jedoch ersichtlich, dass der Mehrbedarf im Bereich der Wasserversorgung aus der Deckung aufgelaufener Fehlbeträge aus Vorjahren resultiert, welche sich nunmehr aufgrund der Darstellung in der Gebührenkalkulation auf die (kurze) Restlaufzeit des aktuellen Kalkulationszeitraumes konzentrieren. Ohne die Berücksichtigung dieser Fehlbeträge wäre im vergangenen Jahr trotz der angefallenen hohen Unterhaltungskosten für das Leitungsnetz und trotz der gegenüber dem Vorjahr nur leicht gestiegenen Verbrauchsmenge lediglich ein Defizit in Höhe von etwa 8.000 € entstanden.

Bei der Entwässerungseinrichtung zeichnet sich die gleiche Problematik ab. Hinzu kommen hierbei erhebliche jährliche Schwankungen bei den Betriebskosten im Bereich des Abwasserzweckverbandes Main-Mud, die im Wesentlichen durch die Höhe der vom Verband zu zahlenden jährlichen Abwasserabgabe und dem Umfang der notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen an den gemeindlichen Regenüberlaufbecken und Kanalleitungen beeinflusst werden.

Unter diesen Umständen sind keine wesentlichen unvorhergesehenen Änderungen in den Kalkulationsgrundlagen ersichtlich, die eine sofortige Gebührenneukalkulation erforderlich machen. Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraumes im nächsten Jahr eine neue Gebührenkalkulation aufzustellen, die neben der Berücksichtigung aufgelaufener Fehlbeträge auch eine Überarbeitung und Aktualisierung der jeweiligen Zeitanteile bei den Verwaltungskosten sowie eine vorausschauende Betrachtung möglicher Veränderungen bei den kalkulatorischen Kosten über den gesamten Kalkulationszeitraum beinhaltet.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis. Eine Änderung der Verbrauchsgebührensätze ist lt. Schreiben der Röder-Kommunalberatung vom 05.09.2013 derzeit nicht erforderlich.