Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Sachverhalt:

Frau Sandra Büchler und Herr Thomas Trautmann, wohnhaft in 63936 Schneeberg, Urbanusweg 25, beabsichtigen den Abbruch des Altwohngebäudes und den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Anwesen Fl.Nr. 3004, Urbanusweg 15. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Ortsgebiet „Sommerberg“.

Die Antragsteller haben Antrag auf Baugenehmigung gestellt. Außerdem liegt noch ein Antrag auf Abweichung und Befreiung von folgenden baurechtlichen Vorschriften vor:

 

·    Abweichung von der Mindestabstandsfläche von 3,00m (vorh. 2,78) zur neuen Grenze des Flurstücks 2997 à Übernahme der Abstandsfläche zu Fl.Nr. 2997 wird vom Bauherrn morgen früh nachgereicht.

·    Abweichung für Überschreiten der Grundstücksgrenze mit dem talseitigen Dachvorsprung (Unterkante Dachvorsprung ragt in einer Höhe von 4,75 m mit 0,70 m auf den Gehsteig)

·    Geplante Dachneigung 45° (28° bis 38° zulässig)

·    Wandhöhe bergseits 3,58 m (3,00 m zulässig)

·    Wandhöhe talseits im Mittel 6,50 m (6,00 m zulässig)

·    Garagenhöhe ( Garage bergseits 2,75 m zulässig)

·    Baugrenze wird an drei Gebäudebereichen nicht eingehalten.

 

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Der Grenzabstand zu den Fl.Nrn. 2996 und 2997 wird nicht eingehalten. Eine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme gem. Art. 6 Abs. 2 Bayer. Bauordnung wurde vom Nachbarn Hörst unterschrieben. Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme des Nachbarn Kuhn wird vom Bauherrn am 20.05.2010 nachgereicht.

Die Baupläne sind von den Angrenzern Hörst und Kuhn unterschrieben. Die Unterschrift der Nachbarn Niesner Burkard und Monika sowie der Eigentümergemeinschaft Niesner werden vom Bauherrn ebenfalls noch nachgereicht.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorliegenden Bauantrag. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der oben genannten Punkte stimmt der Marktgemeinderat zu.