Sitzung: 26.06.2013 Gemeinderat
Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 17.04.2013, lfd.Nr. 841)
Die
rechtsaufsichtliche Würdigung des Landratsamtes Miltenberg vom 28.05.2013, Nr.
121-9412.1, wird bekanntgegeben. Sie liegt den Fraktionen in Ablichtung vor.
Die Haushaltssatzung
enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Bei der
rechtsaufsichtlichen Überprüfung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen haben
sich keine Beanstandungen ergeben. Das Landratsamt Miltenberg fordert jedoch - wie
in jedem Jahr - die Gemeinde zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften bezüglich der Haushaltsführung auf.
Auf die im Zuge des
Genehmigungsverfahrens übliche Einholung einer Stellungnahme der Staatlichen
Rechnungsprüfungsstelle zum vorgelegten Haushaltsplan wurde seitens des
Landratsamtes Miltenberg in diesem Jahr verzichtet.
Der Marktgemeinderat
nimmt Kenntnis.