Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 20.03.2013, lfd.Nr. 0835)

 

Bürgermeister Kuhn begrüßt zu Beginn der Sitzung Herrn Bernd Eilbacher vom Ingenieurbüro Eilbacher, Miltenberg, und Herrn Andreas Jödeke vom Vermessungsamt Aschaffenburg.

 

In der Zwischenzeit hat das Vermessungsamt den Umgriff des Baugebietes festgestellt und die Eigentümer des Umgriffs wurden zum Abmarkungstermin geladen.

Auf die Frage, wie mit Flurstücken umgegangen wird, die nur zum Teil in den Umgriff des Baugebietes fallen antwortet Herr Jödeke, dass im Umlegungsverfahren nur die Flächen berücksichtigt werden, die in das Baugebiet fallen.

 

Im Anschluss stellt Herr Eilbacher den ersten Entwurf des Bebauungsplanes für die Erweiterung Sommerberg mit Schnitt, Wendehammer und eine mögliche Fußwegverbindung vor.

1. Bgm. Kuhn berichtet, dass Martin Bauer, Reichartshausen, Wünsche bezüglich des Wendehammers in einer E-Mail geäußert hat, die ggfs. Änderungen zur Folge haben könnten.

 

Herr Eilbacher sagt, dass im Entwurf des Bebauungsplanes der Wunsch des Gemeinderates auf eine großzügige Handhabung des 1,5 ha großen Gebietes mit 14 Bauplätzen berücksichtigt wurde. Der Wendehammer kann nur gegen den Berg gebaut werden und ist derzeit mit der kleinsten möglichen Wendeplatte geplant. Doppelhaushälften machen für Herrn Eilbacher auf Grund der Topographie wenig Sinn. Es wurde jeweils nur ein komplettes Baufenster oberhalb und unterhalb der Straße mit einem Abstand zur Straße von 3,5 Meter vorgeschlagen. Die Eigentümer der talseitigen Gebäude müssen auf jeden Fall eine Hebeanlage für die Abwasserbeseitigung einbauen.

 

Punkt für Punkt werden alle Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes durch Herrn Eilbacher erklärt. Folgende Änderungen sollen eingearbeitet werden:

 

  • Über die maximale Zahl von zwei Vollgeschossen und die maximale Wandhöhe, die von 7,00 m auf 7,50 m erweitert werden soll, wurde längere Zeit diskutiert. Herr Eilbacher schlägt vor, zur besseren Verdeutlichung der entstehenden Häuser Entwürfe zu fertigen. Für Pultdächer soll eine separate Lösung für die Wandhöhe ausgearbeitet werden. Für Pult- und Fachdächer soll die Dachneigung bis 20° erweitert werden.
  • Dachgauben sollen bis max. 40 % der Traufenlänge möglich sein. Die Einschränkung von einer maximalen Länge je Gaube von höchstens 2 m entfällt.
  • Beim Punkt Garagen/Stellplätze entfällt der Satz: „Firstrichtung wie im Plan angegeben.“
  • Beim Punkt Schalltechnische Orientierungswerte entfällt der Satz „Dem Sondergebiet werden die schalltechnischen Orientierungswerte eines Gewerbegebietes zugeordnet.“
  • Neu aufgenommen werden soll, dass das Regenwasser auf dem Grundstück zu versickern ist.
  • Neu aufgenommen werden soll, dass der Grundstückseigentümer ein Schrammbord von 35 cm ab Hinterkante Bordstein einhalten muss.

 

Als Ausgleichsfläche bietet sich auch an, einen vorhandenen Fichtenwald zu Mischwald zu machen.

 

Am Schluss zeigt Herr Eilbacher den geplanten Fußweg mit Höhenmeterangaben. Hieraus ergibt sich zum Teil eine 30 %ige Steigung. Auf Grund des Höhenunterschiedes schlägt er vor, den Weg immer wieder mit drei bis vier Treppenstufen anzulegen. Seiner Meinung nach ist dieser Weg, auch wenn die Treppen mit Kinderwagenstufen ausgestattet sind, für Personen mit Kinderwagen eine Qual.

 

Zum weiteren Verfahren ist es wichtig den Umgriff festzulegen, um im Anschluss den Umlegungsbeschluss zu fassen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens kann es immer noch zu geringfügigen Änderungen kommen.