Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4

Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 20.03.2013, lfd.Nr. 0836)

Die Nutzung von Windkraft ist ein wichtiger Bestandteil der zukünftigen Energieversorgung und es ist ihr auch Raum dafür zu geben. Nur durch die Nutzung von Windkraft kann eine regionale und somit kostengünstige Energieversorgung in Zukunft gesichert werden.

 

Zurzeit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Aufstellen von Windkrafträdern bei uns in Schneeberg nicht gegeben, da alle Flächen außerhalb des Wohngebietes im Bereich des Landschaftsschutzgebietes Naturpark Odenwald Bergstraße liegen. Sowohl im Regionalplan als auch in der Landschaftsschutzverordnung besteht ein Verbot für das Aufstellen von Windkrafträdern. Die Regierung von Unterfranken arbeitet im Auftrag des Bezirkes an einem Zonierungsverfahren. In diesem Verfahren wird geprüft, welche Flächen am Untermain (Aschaffenburg/Miltenberg) für das Aufstellen von Windrädern innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Naturpark Odenwald in Frage kommen können, wenn die Standorte außerhalb des Naturparkes nicht ausreichen.

 

Die Gemeinde hat in der Gemarkung Hambrunn geeignete Flächen für die Nutzung von Windenergie und möchte, dass dieser Standort im Zonierungsverfahren berücksichtigt wird.

Es sollten für die Windkraftnutzung Flächen ausgewiesen werden, die 1000 m Abstand zur Wohnbebauung haben, die eine ausreichende Windhöffigkeit über 6,0 m/s im Jahresmittel aufweisen und die mit vertretbarem Aufwand zu erschließen sind.

Das Landschaftsbild im Bereich der Flächen in Hambrunn ist durch die bestehenden bzw. geplanten Anlagen auf badischer Seite vorbelastet, deshalb ist am vorgegebenen Standort eine weitere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes vertretbar.

 

1. Bgm. Kuhn erklärt, dass es sich um die Fl.Nrn. 447, 449 und 469 der Gemarkung Hambrunn handelt. Es seien gemeindeeigene Flächen an der Grenze zu Hornbach. Mit diesem Beschluss erklärt die Gemeinde Windenergie nutzen zu wollen und dafür geeignete Standorte zu haben. Mit dem Zonierungsverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen überhaupt erst geschaffen.


Beschluss:

Die Marktgemeinde Schneeberg beantragt, die Flächen mit den Fl.Nr. 447, 449 und 469 der Gemarkung Hambrunn aus dem Landschaftsschutzgebiet Naturparkes Odenwald herauszunehmen und damit hier die Windkraftnutzung zu ermöglichen. Der Kreistag möge beschließen die genannten Flächen in Hambrunn aus dem Landschaftsschutzgebiet Odenwald herauszulösen.

 

Gleichzeitig wird bei der Bezirksregierung die Beteiligung am Zonierungsverfahren für diese Flächen beantragt.


Diskussionsverlauf:

Auf die Frage, ob der Gemeinde derzeit Kosten entstehen, teilt 1. Bgm. Kuhn mit, dass erst Kosten beim nächsten Verfahrensschritt bei einer eventuellen Änderung des Flächennutzungsplanes auf die Gemeinde zukommen würden.

 

Einige Mitglieder des Gemeinderates sprechen von der Jagd nach der Pacht um den Gemeindehaushalt zu entspannen, von einer Goldgräberstimmung und dem Ausverkauf der Landschaft. Bedauert wird, dass die Stadt Walldürn auf badischer Seite sich nicht für den Standort Hornbach ausgesprochen hat. Es wird befürchtet, dass sich Hambrunn als Standort für Windkraftanlagen auf Grund des weiter entfernten Anschlusses zur Stromeinspeisung nicht lohnen wird.

Weiterhin wird von einigen Mitgliedern des Gemeinderates die Meinung vertreten, dass durch die Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet die Landschaft geschützt wird, die Abstände zum Ort gesichert werden und kein Wildwuchs entstehen kann.

1. Bgm. Kuhn plädiert für die Herausnahme der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet. Die Gemeinde habe somit die Möglichkeit nicht nur Forstwirt sondern auch Energiewirt zu sein. Mit dieser Entscheidung vergibt sich die Gemeinde nichts und ihr stehen Flächen für eine eventuelle Windkraftnutzung zur Verfügung.