Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Der Bescheid des Landratsamtes Miltenberg vom 06.05.2010, Nr. 121-9412.1, wird bekanntgegeben.

Er liegt den Fraktionen einschließlich der Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle vom 28.04.2010 in Ablichtung vor.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 400.000 € zur Finanzierung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird gemäß Art. 71 Abs. 2 GO genehmigt. Dabei handelt es sich um den nicht durch Beiträge, Zuweisungen oder sonstige Einnahmen gedeckten Restfinanzierungsbetrag der Vorhaben im Vermögenshaushalt, welcher der Höhe nach dem Investitionsvolumen der vorgesehenen Desinfektionsanlage für die Wasserversorgungseinrichtung entspricht.

 

Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung nicht.

Die Genehmigung erfolgte ohne Bedingungen. Nach Darstellung des Landratsamtes Miltenberg ist die Haushaltssituation des Marktes Schneeberg geordnet. Mit Ausnahme des Jahres 2013 wird eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende freie Finanzspanne erwirtschaftet, und der Schuldenstand wird trotz der vorgesehenen Neuverschuldung als vertretbar angesehen, da eine Gefährdung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nach den vorliegenden Zahlen aktuell nicht ersichtlich ist. Allerdings werden die vorgesehenen Maßnahmen des Vermögenshaushaltes und die zu erwartenden Mehrausgaben aus den Umlagen der Schulverbände und der Kreisumlage zu einer erhöhten Belastung führen, die unter Umständen die Erwirtschaftung der Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt gefährden könnte. Aus diesem Grund sollte der Markt Schneeberg rechtzeitig die vorhandenen Möglichkeiten bei der Ausgabenreduzierung und der Einnahmenerhöhung prüfen und die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung einer ausreichenden freien Finanzspanne beschließen. Im Übrigen wird der Markt Schneeberg - wie in jedem Jahr - zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Haushaltsführung aufgefordert.

 

In der Stellungnahme der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle wird ebenfalls auf die durch die  künftigen Umlagenbelastungen unbefriedigende freie Finanzspanne hingewiesen, deren tatsächliche Entwicklung stark von den heute noch nicht absehbaren allgemeinen Steuerzuweisungen abhängig ist. Sobald die Erwirtschaftung der Mindestzuführung gefährdet ist, rät die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle, wie bereits im Vorjahr, die Realsteuerhebesätze rechtzeitig anzuheben, wobei allein eine Erhöhung der Hebesätze um 10 % (= 30 Punkte) zu Mehreinnahmen von rund 30.000 € führen würde, ohne die Zahlungspflichtigen über Gebühr zu belasten. Unabhängig davon ist es erforderlich, alle kostenrechnenden Einrichtungen, auch das Friedhofswesen, kostendeckend zu führen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis.