Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Eheleute Sebastian und Eva-Maria Erbacher, Bergstraße 7, 63936 Schneeberg, beabsichtigen den Wohnhausneubau mit Garage auf dem Anwesen Fl.Nr. 2900/48, Urbanusweg 14. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Ortsgebiet „Sommerberg“. Die Eheleute haben einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt und beantragt eine Befreiung gemäß Art. 31 Abs. 2 BauGB wegen Überschreitung der talseitigen Wandhöhe im Bereich des Quergiebels von 6,50 Meter auf 8,30 Meter. Aus der Begründung ist zu entnehmen, dass dies gewünscht wird, um zusätzlichen Wohnraum, Licht und Wärme für die beiden Kinderzimmer zu schaffen.

Der Bauantrag ist zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet, die Unterschrift der DB Netz AG fehlt. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ist mit 3 Stellplätzen erfüllt.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Ortsgebiet „Sommerberg“ wegen Überschreitung der talseitigen Wandhöhe stimmt der Marktgemeinderat zu.