Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Sachverhalt:

Die Fa. Breunig beabsichtigt, ihr Betriebsgelände zu erweitern und eine Paketumschlaghalle zu errichten.

 

Hierzu hat der Marktgemeinderat Schneeberg in seiner Sitzung vom 18.04.2012 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  "Paketumschlaghalle Fa. Breunig" beschlossen.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt nur teilweise in den im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbegebietsflächen. Der östliche Teilbereich ragt in landwirtschaftliche Flächen der folgenden Grundstücke ein:

Fl.Nrn.: 1521, 1528, 1529 und 1531, sowie teilweise die Fl.Nrn.: 1083, 1516, 1520, 1522, 1530 und 1532.

 

Um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aus dem wirksamen Flächennutzungsplan zu entwickeln, muss dieser im Parallelverfahren geändert werden.

 

Die betroffenen Flächen werden zu Gewerbegebietsflächen gem. §§ 1 und 8 BauNVO.

 

1. Bgm. Kuhn gibt bekannt, dass zurzeit auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Paketumschlaghalle Fa. Breunig“ erfolgt.
Der Entwurf mit Begründung wurde den Trägern der öffentlichen Belange zur Stellungnahme zugesandt und liegt zur Einsicht im Rathaus Schneeberg in der Zeit vom 17. Januar 2013 bis 18. Februar 2013 aus.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat Schneeberg hat in seiner Sitzung vom 18. Januar 2013 die Änderung des Flächennutzungsplanes Schneeberg im Bereich des in der Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Paketumschlaghalle Fa. Breunig″ beschlossen.

Betroffen sind die Grundstücke Fl.Nrn.: 1521, 1528, 1529 und 1531

sowie teilweise die Fl.Nrn.: 1083, 1516, 1520, 1522, 1530 und 1532 der Gemarkung Schneeberg

Die als landwirtschaftliche Flächen festgelegte Grundstücke werden zu Gewerbegebietsflächen nach §§ 1 und 8 BauNVO.


Diskussionsverlauf:

GR Dumbacher erklärt, dass er als Ortsobmann des Bauernverbandes um Stellungnahme zu diesem Vorhaben gebeten wurde.