Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am 28.11.2012, lfd.Nr. 0771)

Die Gemeindeverwaltung hat die am 28.11.2012 beschlossenen Gebührensätze in die Abgabensatzung über die Benutzungsgebühren für die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen eingearbeitet. Den Mitgliedern des Marktgemeinderates liegt ein Entwurf der Abgabensatzung in Ablichtung vor. Im Gespräch mit dem Bestattungsunternehmer müssen noch weitere Details geklärt werden. Die Ergänzungen werden den Mitgliedern des Marktgemeinderates erneut vorgelegt.

 

Weiterhin wird den Mitgliedern des Gemeinderates ein erster Entwurf über die Friedhofssatzung zur Verfügung gestellt. Die Friedhofssatzung regelt die Allgemeinen Vorschriften, Ordnungsvorschriften, Grabstätten und Grabmale, Bestattungsvorschriften und die Schlussbestimmungen. Hierfür wurde eine Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages, die besonders für kleine Gemeinden entworfen wurde, zugrunde gelegt und die Besonderheiten der Gemeinde Schneeberg mit eingearbeitet Im Einzelnen betrifft es:

  • die Abfallentsorgung
  • Bestattungsmöglichkeit für ehemalige Schneeberger Bürgerinnen und Bürger
  • Erweiterung um Urnengrabfächer (Urnenstelen)
  • Neuaufnahme eines Mindestabstandes von 40 cm zwischen den Gräbern bei Neuanlage
  • Pflege und Instandhaltung der Urnenstelen

Beschluss:


Diskussionsverlauf:

GR Blatz wünscht sich, von den großen Gräbern in Zittenfelden weg zu kommen.

GR Lausberger regt an, die Größenangaben für Hambrunn und Zittenfelden zu überprüfen.

GR Kuhn spricht von einem Beschluss, die Gräber unten an der Mauer nicht mehr zu belegen und ob es möglich ist von oben ein größeren Zugang zu schaffen.

Nach Meinung von Bürgermeister Kuhn wurde nichts beschlossen, er will dies jedoch prüfen lassen.