Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

1. Bürgermeister Erich Kuhn ist seit 20.05.2008 als sog. Eheschließungsstandesbeamter für den Standesamtsbezirk Schneeberg bestellt. Der Markt Schneeberg überträgt mit Wirkung vom 01.01.2013 die Zuständigkeit seines Standesamtes im Rahmen einer „großen“ Übertragung an den Standesamtsbezirk „Amorbach/Bayerischer Odenwald“. Die Befugnis des zum Standesbeamten bestellten Bürgermeisters des Marktes Schneeberg zur Vornahme von Eheschließungen bleibt von der Übertragung gem. Art.2 Abs. 2 Satz 3 AGPStG unberührt, für seine Bestellung bleibt die Gemeinde zuständig, welche die Aufgaben übertragen hat.

 

1. Bgm. Kuhn teilt mit, dass zurzeit noch diskutiert wird, aber vom Landtag noch nicht beschlossen ist, dass der 2. Bürgermeister auch zum Eheschließungsstandesbeamten bestellt werden kann, was seiner Meinung nach zu begrüßen ist.


Beschluss:

1. Bürgermeister Erich Kuhn wird über den 31.12.2012 hinaus zum Standesbeamten des Marktes Schneeberg im Standesamtsbezirk „Amorbach/Bayerischer Odenwald“ bestellt. Der Aufgabenbereich als Standesbeamter wird ab 01.01.2013 weiterhin auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt (§ 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 3 VVPStG).