Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Im Staatsanzeiger Nr. 46 vom 16. November 2012 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ nach Art. 65 des Landeswahlgesetzes bekanntgemacht und als Eintragungsfrist den Zeitraum vom 17. Januar 2013 bis einschließlich 30. Januar 2013 festgesetzt (Zulassungsbekanntmachung vom 12. November 2012).
Das Wählerverzeichnis der Gemeinde Schneeberg wird am Freitag, den 28. Dezember 2012, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus Schneeberg, Amorbacher Straße 1, Hauptverwaltung, für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Das Wählerverzeichnis wird im automatischen Verfahren geführt. Die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Die Verwaltung schlägt vor, für den Markt Schneeberg nur einen Eintragungsbezirk zu bilden und den Eintragungsraum im Rathaus – Hauptverwaltung - einzurichten.
Die Gemeinden legen im Übrigen nach pflichtgemäßem Ermessen in eigener Verantwortung unter Beachtung des Art. 68 Abs. 2 Satz 2 LWG und unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse, insbesondere der vorhandenen Eintragungsbezirke und –räume, sowie der Erfahrungen bei früheren Volksbegehren die jeweiligen Eintragungszeiten fest.
Die Abendauslegung (§ 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 LWO) ist unmittelbar (d.h. ohne Unterbrechung) an die Nachmittagsauslegung anzuschließen (d.h. Eintragung dann mindestens von 13 bis 20 Uhr); soweit sie auf einen Freitag ohne Nachmittagsauslegung gelegt wird, ist die Eintragung mindestens von 16 bis 20 Uhr (vier Stunden) zu ermöglichen.

Die Gemeinde bestimmt, wer während der Eintragungsstunden in den Eintragungsräumen die Aufsicht führt und die sonstigen Pflichten des Aufsichtsführenden wahrnimmt.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat ist damit einverstanden, dass der Markt Schneeberg für das Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ einen Eintragungsbezirk bildet und der Eintragungsraum im Rathaus Schneeberg – Hauptverwaltung – eingerichtet wird.

Zu den Aufsichtsführenden während der Eintragungszeiten werden die gemeindlichen Bediensteten Barbara Ballweg, Christa Scharnagl und Gabriele Schmitt bestimmt.