Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Sachverhalt:

Herr Christoph Bäuerlein, Urbanusweg 36, 63936 Schneeberg, beabsichtigt auf seinem Grundstück in Schneeberg, Gottersdorfer Weg 4, Fl.Nr. 1790/22 der Gemarkung Schneeberg, den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“. Es wird Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren gestellt. Jedoch entspricht die Wandhöhe an der Talseite des Gebäudes mit ca. 11,34 m nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Roscheklinge“ (Die Wandhöhe bei Sattel- und Walmdächern darf an der Talseite des Gebäudes 8,00 m ab Oberkante gewachsenem Gelände in Gebäudemitte nicht überschreiten). Vom Landratsamt Miltenberg wurde vorgeschlagen, ggf. die Firstrichtung des geplanten Gebäudes zu ändern.

Auf Rückfrage mit dem Bauherrn möchte dieser die Firstrichtung nicht ändern und der Bauantrag soll zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weitergeleitet werden.

Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit 4 Stellplätzen erfüllt.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom vorgelegten Bauantrag, Einwendungen werden nicht erhoben. Die Unterlagen sind zur Genehmigung an das Landratsamt Miltenberg weiterzuleiten. Mit den Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Roscheklinge“ besteht Einverständnis