Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2

Sachverhalt:

(zuletzt Bürgerversammlung am 28.09.2012)

In der Bürgerversammlung am 28. September 2012 wurden vom Leiter des Staatlichen Bauamtes, Herrn Norbert Biller, und von Herrn Bauoberrat Michael Jung die Ergebnisse der Variantenuntersuchung für die Bundesstraße 47 / Ortsdurchfahrt Schneeberg vorgestellt. Die Untersuchung der drei weiträumigen Umgehungsvarianten hat ergeben, dass sie alle einen Höhenunterschied zwischen 260 m und 280 m auf einer kurzen Strecke zu überwinden haben. Die Streckenanteile mit einer Steigung von über 5 % liegen bei 3,2 km, 5,1 km und 5,6 km. Außerdem sind umfangreiche und kostenintensive Stützkonstruktionen erforderlich. Die geschätzten Gesamtkosten liegen bei 42,8 Mio., 30,2 Mio. und 20,7 Mio. Euro.

 

All diese Varianten verkörpern keine guten Alternativen, da sie eine Verschlechterung für die Kraftfahrer, insbesondere für den LKW-Verkehr mit sich bringen. Die Autofahrer würden weiterhin auf der sehr gleichmäßig ansteigenden B 47 zwischen Amorbach und Walldürn fahren, und die Ortsdurchfahrt in Schneeberg würde keine Entlastung erfahren.

Das Staatliche Bauamt kommt zu dem Ergebnis, dass nur die so genannte punktuelle Variante, d.h. die Ortsumfahrung von Schneeberg mit Tunnellösung, eine innerörtliche Verkehrsentlastung bringen und gleichzeitig die Infrastruktur für den Straßenbau verbessern würde. Die Ortsumfahrung von Schneeberg verläuft weitgehend auf der Trasse, die im gemeindlichen Flächennutzungsplan von 1979 ausgewiesen wurde. Wenn überhaupt eine Variante eine Chance hat, in den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen aufgenommen zu werden, dann ist dies die Ortsumfahrung mit Tunnel in Schneeberg. Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg ist dazu bereit, die Ortsumfahrung für den Bedarfsplan anzumelden, wenn der Gemeinderat damit einverstanden ist.

Wird dieser Antrag vom Staatlichen Bauamt gestellt, so erfolgt eine weitergehende Prüfung der vorgeschlagenen Ortsumfahrung. Spricht sich der Gemeinderat gegen den Antrag aus, so ist der Planungsprozess beendet.

Eine wichtige Kennzahl für die Aufnahme in den Bedarfsplan ist das von einer unabhängigen Bundesbehörde zu berechnende Nutzen-Kosten-Verhältnis, sowie die raumordnerische Bedeutung des Projektes (u.a. die zu erwartende Verkehrsdichte) und die Umweltrisikoeinschätzung (d.h. der Eingriff in die Natur und Landschaft).

 

Es geht heute darum prüfen zu lassen, ob eine Verlegung der Bundesstraße möglicherweise eine Alternative zur bestehenden Ortsdurchfahrt wäre. Der Marktgemeinderat entscheidet heute nicht darüber, ob die Ortsumgehung gebaut wird. Vielmehr geht es darum, dass die Planung weiter läuft und nicht unterbrochen wird.

Eine Verwirklichung der Ortsumgehung von heute auf morgen ist gar nicht möglich und wäre frühestens nach Ablauf eines Zeitraumes von ca. 12 bis 15 Jahren machbar.

Bis zum Bau einer möglichen Ortsumgehung sind noch viele Planungsschritte notwendig, wie z.B. ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis, die Aufnahme in den Bedarfsplan 2015 mit einer hohen Priorität, die Bereitstellung der Haushaltsmittel, die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, der Erwerb der notwendigen Grundstücke, und vieles andere mehr.

Bei diesem Planungsprozess hat der Marktgemeinderat ein wichtiges Mitbestimmungsrecht, und auch die Bevölkerung wird umfassend informiert und beteiligt.

 

Bürgermeister Kuhn empfiehlt dem Gemeinderat, den Antrag des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg auf Verlegung der B 47 in der Ortsdurchfahrt Schneeberg im Zuge der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 zu unterstützen, damit die Planung fortgeführt werden kann.


Beschluss:

Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg wird die Verlegung der B 47 in derOrtsdurchfahrt Schneeberg für den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen bezüglich der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 beantragen. Der Marktgemeinderat unterstützt diesen Antrag, damit die Planungen fortgesetzt werden können. Als erster Schritt wird eine Projektbewertung mittels Bewertungsrechnungen des Verkehrsministeriums durchgeführt. Danach erfolgt eine Projekteinstufung.


Diskussionsverlauf:

Gemeinderat Dumbacher bedauert in einer umfassenden Stellungnahme, dass sich das Straßenbauamt mit der Beurteilung der Thematik sehr lange Zeit gelassen habe und nun zu dem Ergebnis gekommen sei, dass nur die vorgeschlagene punktuelle Umgehung Schneebergs rechnerisch und finanziell realisierbar sei. Wenngleich es heute für den Gemeinderat nur darum gehe, einem Antrag auf Aufnahme in den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen zu stellen und dieser Antrag noch keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Gemeinde nach sich ziehe, so werde die heutige Entscheidung dennoch Auswirkungen auf laufende und künftige Planungen sowohl der Gemeinde als auch deren Bürger haben. Zudem äußert Otmar Dumbacher die Befürchtung, dass es in einem fortgeschrittenen Planungsstadium äußerst schwierig werden könnte, das Projekt noch zu stoppen.

Hinsichtlich der finanziellen Machbarkeit habe das Straßenbauamt bewusst die Kosten nach unten manipuliert. Otmar Dumbacher bezweifelt, ob 4,3 Millionen Euro ausreichen, um rund 2,4 Kilometer Straße mit zwei großen Brückenbauwerken zu erstellen. Würde diese Trasse um Schneeberg mit realistischen Kosten von vielleicht 40 Millionen Euro veranschlagt, würden auch andere Lösungen, wie z.B. ein Tunnel parallel zur Bahnlinie von der Gärtnerei Breidenbach bis zum Ende des Baugebietes „Roscheklinge“ in den Bereich des finanziell Machbaren kommen, da hierbei außer Tunnelbaukosten keine größeren Kosten mehr anfielen. So aber bleibt zu befürchten, dass man die Kosten einer solchen Alternativlösung in gleichem Maße hochrechnet, wie man die zur Diskussion stehende Trassenvariante heruntergerechnet hat, so dass letztendlich nur noch eine Zerstörung der Landschaft mit der dazugehörigen Lärmbelästigung übrig bleibt.

 

Bürgermeister Kuhn betont, dass die Problematik der Ortsdurchfahrt von Schneeberg schon seit langer Zeit ein Thema in verschiedenen Gremien und Versammlungen sei. Ob die vom Straßenbauamt für die punktuelle Umgehung Schneebergs errechneten Kosten realistisch seien, könne derzeit niemand sagen. Es handelt sich dabei lediglich um eine Kostenschätzung auf der Grundlage einer Grobplanung. Um eine konkretere Aussagekraft über die im Raum stehende Trassenvariante zu erhalten, benötigt man jedoch eine Feinplanung, welche sich aus der weitergehenden Prüfung des Antrages auf Aufnahme in den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen ergibt. Danach müsse der Marktgemeinderat erneut über die weitere Vorgehensweise entscheiden.

 

Gemeinderat Lausberger bringt zum Ausdruck, dass die vorgelegten Planungen für ihn und viele Schneeberger Bürger eine schlechte und nicht wünschenswerte Lösung darstellen. Belastungen hinsichtlich des Verkehrslärms würden dabei nicht beseitigt, sondern nur verlagert. Wenngleich er kein Befürworter der vorgeschlagenen Trasse sei, plädiere er für eine Zustimmung zum Antrag des Staatlichen Bauamtes, weil nur dadurch die Möglichkeit gegeben sei, im Verlauf des weiteren Verfahrens eine belastbare und reelle Kostenberechnung zu erhalten, welche Alternativlösungen wieder interessant macht. Vielleicht erweist sich daraufhin auch die weiträumige Umfahrung von Schneeberg als eine mögliche Variante. Eine endgültige Entscheidung in der Angelegenheit sollten schließlich die Bürger von Schneeberg zu gegebener Zeit im Rahmen eines Bürgerentscheids treffen.

 

In der weiteren Diskussion kommt deutlich zum Ausdruck, dass die Planungen durch das Straßenbauamt weitergeführt und dem Antrag zugestimmt werden sollte.