Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Sachverhalt:

Am 08.08.2012 hat Herr Dipl.Kfm. Georg Höfling vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband den kaufmännischen Jahresabschluss und die Arbeiten zur Abgabe der Steuererklärungen für die gemeindliche Wasserversorgungseinrichtung für das Jahr 2011 durchgeführt.

Der Jahresabschluss 2011 weist folgende Summen aus:

Bilanz in Aktiva und Passiva                                                 1.843.495,95 €

Jahresverlust lt. Bilanz                                                               81.537,49 €

Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung                         81.537,49 €.

Der Jahresverlust 2011 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sollen weiterhin banküblich verzinst werden.

 

Der Markt Schneeberg erwartet für das Jahr 2011 eine Steuerrückerstattung in Höhe von 38.349,76 €, da durch die Baumaßnahme „Erweiterung Wasserwerk - Ultrafiltrationsanlage“ noch ein erheblicher Vorsteuerüberhang ausstand. Rechnungen mit enthaltener Vorsteuer in Höhe von 37.409,36 € waren zwar bereits im Sachbuch 2010 gebucht, der Anspruch konnte aber erst 2011 geltend gemacht werden, da Vorsteuern aus Rechnungen unabhängig von der Verbuchung immer erst im Jahr des Rechnungseingangs anzusetzen sind.

Im Sachbuch 2011 waren wieder solche Beträge enthalten, allerdings nur in Höhe von 3.166,21 €, insbesondere für die Hydranten- und Schieberauswechslungen in der Ortsdurchfahrt der B 47. Diese werden in der Bilanz als noch nicht abzugsfähige Vorsteuer ausgewiesen.

 

Aufgrund des Fehlens der Gewinnerzielungsabsicht besteht keine Gewerbesteuerpflicht. Da wegen des Jahresverlustes und auch wegen der hohen steuerlichen Verlustvorträge kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wurde, fiel keine Körperschaftssteuer an.

Der steuerliche Verlust weicht wie in den Vorjahren zum Teil erheblich von den Zahlen der Kalkulation nach dem KAG ab, da Beitragseinnahmen aus Vorjahren anders berücksichtigt werden müssen. Zudem können die Staatszuschüsse steuerlich erfolgsneutral behandelt und somit steuerlich höhere Abschreibungen angesetzt werden. Außerdem sind als Zinsen nur tatsächliche und nicht kalkulatorische Zinsen ansetzbar. Auf längere Sicht ist nicht mit der Zahlung von Körperschaftssteuer zu rechnen.

 

Die ermittelten Zahlen sind nicht mit einer Gebührenkalkulation nach dem KAG zu vergleichen und lassen somit keine Schlüsse auf die Höhe der Gebühr ziehen.

Die Vorgehensweise, Verbindlichkeiten bei der Gemeinde weiterhin banküblich zu verzinsen, ist lediglich hinsichtlich des Zinsansatzes in der Steuerbilanz zwingend notwendig, jedoch im Haushalt der Gemeinde nicht zu vollziehen.

 

Die umfangreichen Unterlagen zum steuerlichen Jahresabschluss liegen der Gemeinde vor und können in der Kämmerei jederzeit eingesehen werden.


Beschluss:

a)      Der Jahresabschluss 2011 der Wasserversorgung Schneeberg mit folgenden
 Summen:
          Bilanz in Aktiva und Passiva                                            1.843.495,95 €
          Jahresverlust lt. Bilanz                                                          81.537,49 €
          Jahresverlust lt. Gewinn- und Verlustrechnung                81.537,49 €
 wird hiermit festgestellt.

b)     Der Jahresverlust 2011 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

c)      Verbindlichkeiten bei der Gemeinde sind weiterhin banküblich zu verzinsen.