Sachverhalt:

GR Wöber erkundigt sich nach den gesplitteten Abwassergebühren und regt eine Bürgerinformation an. Woraufhin 1. Bgm. Kuhn berichtet, dass die gesplitteten Abwassergebühren derzeit in Baden-Württemberg eingeführt werden. Die Versiegelungsflächen müssen von Ingenieurbüros für jede Grundstücksfläche ermittelt werden, weshalb man es nicht eilig habe. Er ist der Meinung, dass Schneeberg keinen Vorreiter spielen sollte.