Sitzung: 12.09.2012 Gemeinderat
Sachverhalt:
(zuletzt Sitzung am
05.09.2012, lfd.Nr. 727)
In Verbindung mit den
Arbeiten für die Vermögensbuchführung hat die Röder-Kommunalberatung GmbH,
Veitshöchheim, vor kurzem die aktualisierte Gebührenkalkulation für die
gemeindliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung vorgelegt.
Mit dem Jahre 2012 begann
für beide Einrichtungen ein neuer (dreijähriger) Kalkulationszeitraum, auf den
die Höhe der derzeit gültigen Benutzungsgebühren abgestellt wurde. In beiden
Kalkulationen wurden nun den ursprünglichen Planungswerten die neuen
Ist-Abrechnungswerte aus der Jahresrechnung 2011 sowie die aktuellen
Planungswerte aus der mittelfristigen Finanzplanung des diesjährigen
Haushaltsplanes gegenübergestellt.
Legt man diese Werte
nunmehr den Gebührenkalkulationen zugrunde, errechnet sich ein Gebührenbedarf
in Höhe von 2,93 € pro cbm Verbrauchsmenge für die Wasserversorgung (derzeitige
Gebühr: 2,60 €/cbm) und von 2,96 € pro cbm Einleitungsmenge für die
Entwässerung (derzeitige Gebühr: 2,70 €/cbm).
Vom Grundsatz her bleiben
die Gebührenvorkalkulationen und damit die derzeitigen Benutzungsgebührensätze
bei beiden Einrichtungen unverändert bis zum Ablauf des aktuellen
Kalkulationszeitraumes (2014) bestehen. Nur bei wesentlichen, nicht
vorhergesehenen Änderungen in den Kalkulationsgrundlagen wäre eine neue
Gebührenkalkulation aufzustellen und die Gebühren gegebenenfalls neu festzusetzen.
Die Kalkulationen weisen
einen erheblichen Gebührenmehrbedarf bei beiden Einrichtungen aus.
Ausschlaggebend dafür sind in erster Linie die gegenüber dem Vorjahr stark
gesunkenen Wasserverbrauchsmengen (-8,5 %) und Einleitungsmengen (-5 %), die
sich deutlich unter dem langfristigen Mittel der zurückliegenden Jahre bewegen,
und die als Grundlage für die fortgeschriebenen Kalkulationswerte herangezogen
wurden. Im Bereich der Wasserversorgung wurden im vergangenen Jahr zudem die
veranschlagten Planwerte bei den Unterhaltungskosten, insbesondere aufgrund
mehrerer Wasserrohrbrüche, spürbar überschritten.
Trotz des deutlichen
Gebührenmehrbedarfs sollte zum jetzigen Zeitpunkt von einer Neukalkulation und
Neufestsetzung der Gebühren abgesehen und zunächst die Verbrauchsentwicklung in
diesem Jahr abgewartet werden. Nur bei anhaltend niedrigen Verbrauchsmengen und
erneut steigenden Kosten sollte im nächsten Jahr eine vorzeitige
Gebührenneukalkulation ins Auge gefasst werden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis. Eine Änderung der
Verbrauchsgebührensätze ist derzeit nicht veranlasst.
Diskussionsverlauf:
Mehrere Gemeinderäte äußern sich skeptisch hinsichtlich künftig steigender Wasserverbrauchsmengen, da aufgrund des technischen Fortschritts bei den Abnehmern eher mit einer rückläufigen Tendenz der Verbrauchswerte zu rechnen sei. Um einem weiteren Anstieg der Fehlbeträge entgegen zu wirken, sollte die Kostenentwicklung im Auge behalten und bei Bedarf im nächsten Jahr eine vorgezogene Neukalkulation in Erwägung gezogen werden.