Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 05.09.2012, lfd.Nr. 727)

In Verbindung mit den Arbeiten für die Vermögensbuchführung hat die Röder-Kommunalberatung GmbH, Veitshöchheim, vor kurzem die aktualisierte Gebührenkalkulation für die gemeindliche Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung vorgelegt.

 

Mit dem Jahre 2012 begann für beide Einrichtungen ein neuer (dreijähriger) Kalkulationszeitraum, auf den die Höhe der derzeit gültigen Benutzungsgebühren abgestellt wurde. In beiden Kalkulationen wurden nun den ursprünglichen Planungswerten die neuen Ist-Abrechnungswerte aus der Jahresrechnung 2011 sowie die aktuellen Planungswerte aus der mittelfristigen Finanzplanung des diesjährigen Haushaltsplanes gegenübergestellt.

Legt man diese Werte nunmehr den Gebührenkalkulationen zugrunde, errechnet sich ein Gebührenbedarf in Höhe von 2,93 € pro cbm Verbrauchsmenge für die Wasserversorgung (derzeitige Gebühr: 2,60 €/cbm) und von 2,96 € pro cbm Einleitungsmenge für die Entwässerung (derzeitige Gebühr: 2,70 €/cbm).

Vom Grundsatz her bleiben die Gebührenvorkalkulationen und damit die derzeitigen Benutzungsgebührensätze bei beiden Einrichtungen unverändert bis zum Ablauf des aktuellen Kalkulationszeitraumes (2014) bestehen. Nur bei wesentlichen, nicht vorhergesehenen Änderungen in den Kalkulationsgrundlagen wäre eine neue Gebührenkalkulation aufzustellen und die Gebühren gegebenenfalls neu festzusetzen.

 

Die Kalkulationen weisen einen erheblichen Gebührenmehrbedarf bei beiden Einrichtungen aus. Ausschlaggebend dafür sind in erster Linie die gegenüber dem Vorjahr stark gesunkenen Wasserverbrauchsmengen (-8,5 %) und Einleitungsmengen (-5 %), die sich deutlich unter dem langfristigen Mittel der zurückliegenden Jahre bewegen, und die als Grundlage für die fortgeschriebenen Kalkulationswerte herangezogen wurden. Im Bereich der Wasserversorgung wurden im vergangenen Jahr zudem die veranschlagten Planwerte bei den Unterhaltungskosten, insbesondere aufgrund mehrerer Wasserrohrbrüche, spürbar überschritten.

Trotz des deutlichen Gebührenmehrbedarfs sollte zum jetzigen Zeitpunkt von einer Neukalkulation und Neufestsetzung der Gebühren abgesehen und zunächst die Verbrauchsentwicklung in diesem Jahr abgewartet werden. Nur bei anhaltend niedrigen Verbrauchsmengen und erneut steigenden Kosten sollte im nächsten Jahr eine vorzeitige Gebührenneukalkulation ins Auge gefasst werden.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis. Eine Änderung der Verbrauchsgebührensätze ist derzeit nicht veranlasst.


Diskussionsverlauf:

Mehrere Gemeinderäte äußern sich skeptisch hinsichtlich künftig steigender Wasserverbrauchsmengen, da aufgrund des technischen Fortschritts bei den Abnehmern eher mit einer rückläufigen Tendenz der Verbrauchswerte zu rechnen sei. Um einem weiteren Anstieg der Fehlbeträge entgegen zu wirken, sollte die Kostenentwicklung im Auge behalten und bei Bedarf im nächsten Jahr eine vorgezogene Neukalkulation in Erwägung gezogen werden.