Sachverhalt:
Die Eheleute Alexej und Nadine Gisbrecht, wohnhaft in 63936 Schneeberg, Urbanusweg 35, beabsichtigen auf ihrem Grundstück in Schneeberg, Stöckertsweg 1, Fl.Nr. 1790/60 der Gemarkung Schneeberg, den Wohnhausneubau (2 Wohneinheiten) mit Garage. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Roscheklinge“. Die Eheleute haben Antrag auf Freistellung vom Genehmigungsverfahren gestellt.
Die Baupläne sind von den Angrenzern unterzeichnet. Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge wird mit 3 Stellplätzen erfüllt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem vorliegenden
Bauantrag. Mit einer Freistellung vom Genehmigungsverfahren besteht
Einverständnis.
Das Abstecken und die Schnurgerüstabnahme müssen auf
Kosten des Bauherrn durch das Landratsamt Miltenberg erfolgen.
Der Beginn der Baumaßnahme (Baugrubenaushub) ist der
Gemeindeverwaltung rechtzeitig mitzuteilen.
Vor Baubeginn hat ebenfalls die Abnahme des Gehweges
durch die Gemeindeverwaltung zu erfolgen.
Gemeinderat Wöber hat an der Abstimmung gemäß Art. 49 GO
nicht teilgenommen.