Sachverhalt:

(zuletzt Sitzung am 22.03.2012, lfd.Nr. 0661)

In der Sitzung der Verbandsversammlung und des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain in Aschaffenburg wurde gestern beschlossen, dass mögliche Standorte für Windkraftanlagen zunächst außerhalb der Landschaftsschutzgebiete näher untersucht werden. Näher in Augenschein werden auch die Standorte genommen, die eine Windhäufigkeit von über 5,8 m/s ausweisen. Daraus wird ein Konzept zur Ausweisung von Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebieten für Windkraftanlagen für den Regionalverband entwickelt, welches in der Herbstsitzung des Regionalverbandes beraten wird.

 

Gemäß den Ergebnissen des Energie- und Klimaschutzgutachtens für die Region Bayerischer Untermain 2011 sollen für eine elektrische Erzeugungsleistung von ca. 150 Megawatt potentielle Windkraftstandorte in der Region Bayerischer Untermain für ca. 50 Anlagen á drei Megawatt Leistung ausgewiesen werden.

 

Planerische Voraussetzung für den Bau von Windkraftanlagen im Amorbacher Raum wäre neben der Änderung des Regionalplanes auch eine Änderung der Naturparkverordnung „Bayerischen Odenwald“, in welcher die Landschaftsschutzgebiete festgelegt sind. Die Naturparkverordnung kann nur durch den Bezirk Unterfranken unter Mithilfe der Regierung von Unterfranken geändert werden.

In der Sitzung wurde von den Odenwaldgemeinden gefordert, dass insbesondere die Situation des Grenzbereiches zu den Ländern Baden-Württemberg und Hessen berücksichtigt wird. Hier sind bereits im Grenzbereich Windkraftanlagen entstanden, bzw. werden zurzeit von den benachbarten Kommunen Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ragt bereits tief in das bisherige Landschaftsschutzgebiet hinein.

 

Ein Aufstellungsbeschluss stellt eine eindeutige Willenserklärung der Odenwaldgemeinden dar, die dem Bezirk Unterfranken, der Regierung von Unterfranken und dem Regionalen Planungsverband signalisieren soll, dass der ernsthafte Wille zur Ansiedlung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet besteht.

 

Bereits beschlossene Änderungen des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Vorranggebieten durch einzelne Kommunen im Landkreis Miltenberg können vom Landratsamt Miltenberg nicht genehmigt werden, da die planerischen Voraussetzungen für den Bau von Windenergieanlagen zur Zeit noch nicht gegeben sind.

 

Insbesondere auf der Gemarkung Hambrunn zur Grenze nach Hornbach kann man sich in Verbindung mit der Stadt Walldürn einen gemeinsamen Standort für Windenergieanlagen vorstellen. Die Windhäufigkeit (mittlere Windgeschwindigkeit) in 140 Meter Höhe ist mit ca. 6 -6,2 m/s ausreichend.

Die Netzverträglichkeitsprüfung hat ergeben, dass die Marktgemeinde eine Einspeisezusage von E.ON Bayern an das nächstliegende Umspannwerk in Amorbach (in der Nähe des Amorbacher Sportplatzes) erhalten hat. Ob der Bau eines eigenen Umspannwerkes sinnvoll wäre, müssten Wirtschaftlichkeitsberechnungen ergeben. Die Wirtschaftlichkeit einer Anlage hängt natürlich auch von den notwendigen Erschließungsmaßnahmen ab.

 

1. Bgm. Kuhn schlägt vor, mit der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Vorranggebieten in der Gemarkung Schneeberg zu warten, bis sich abzeichnet, ob die Landschaftsschutzgebietsverordnung durch den Bezirk Unterfranken geändert wird. Im Herbst 2012 wird man sehen, welche Vorranggebiete für Windenergieanlagen sich durch den Regionalplan abzeichnen.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis.


Diskussionsverlauf:

1. Bgm. Kuhn erklärt auf die Frage nach der generellen Tendenz des Regionalen Planungsverbandes, dass nur der Bezirk die Landschaftsschutzverordnung ändern kann. Im Moment sprechen die Bestimmungen des Regionalverbandes und die Landschaftsschutzverordnung gegen Windkrafträder in unserem Gebiet. Wenn sich die Meinung durchsetzt, dass nur 50 Windkraftanlagen gebaut werden sollen und eine entsprechende Windhäufigkeit gegeben ist, kann es sein, dass dies keine Änderung der Landschaftsschutzverordnung zur Folge hat. Der Markt Kirchzell hat die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen, hat aber auch bessere Voraussetzungen als Schneeberg.