Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 29.03.2010 teilt der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn mit, dass am 03.12.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes Birkenbüschlein / VIP III beschlossen wurde. Ebenso wird im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und entsprechend dem Abstimmungsgebot mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB wird der Markt Schneeberg gebeten, eventuelle Anregungen zum Bebauungsplanentwurf und zur Änderung des Flächennutzungsplanes bis spätestens zum 07.05.2010 schriftlich mitzuteilen.
Den Mitgliedern des Marktgemeinderates liegen das Schreiben des Gemeindeverwaltungs-verbandes Hardheim-Walldürn vom 29.03.2010 und zwei Übersichtspläne in Ablichtung vor.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von der Aufstellung des Bebauungsplanes
Birkenbüschlein / VIP III, sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes im
Parallelverfahren. Einwendungen werden nicht erhoben.